Kultur Trachtengruppe verbindet Tradition und Moderne Große Begeisterung herrschte während der Muttertagsaufführung im ausverkauften Reichhofsaal, als die Trachtengruppe Lustenau bei der Muttertagsaufführung mit traditionellen Elementen ein weiteres Ausrufezeichen setzte. „Wir sind auf dem richtigen Weg, mit Tradition und Moderne bei unseren Darbietungen neues Publikum zu gewinnen“, so Obmann Hubert Ortner. Abwechslungsreiches Programm Insgesamt präsentierten rund 90 Mitwirkende ein vielseitiges Programm, das gleich zu Beginn mit dem gemeinsamen Auftritt von Trachtenchor und dem InterMezzo-Projektchor unter Gesamtleitung von David Lins stimmungsvoll eröffnet wurde. Besonders stolz darf die Trachtengruppe auf den Nachwuchs sein. Gemeinsam mit der Saitenmusik, der großen Tanzgruppe, den Schuhplattlern, dem gemischten Chor sowie der Kinder- und Jugendtanzgruppe wurde den Besuchern sehr abwechslungsreiche heimische Tradition in Musik, Tanz und Gesang geboten. Die Moderation des Abends übernahm Ralf Patrick Gunz. Im Mittelteil setzten das Salsa-Ensemble, die Schuhplattler und das kleine Orchester die Programm-Höhepunkte. Mit Ausdruckkraft und Rhythmusgefühl überzeugte das Salsa-Ensemble. Welche Früchte intensive Probenarbeit mit sich bringt, zeigen jedes Jahr die Schuhplattler, die mit rasanter und präziser Schlagtechnik bei den klassischen und fetzigen Darbietungen begeisterten. Eine Bereicherung für das musikalisch anspruchsvolle Programm der Trachtengruppe ist das kleine Orchester unter dem musikalischen Gesamtleiter Damian Keller. Gemeinsam mit Mario Hepberger (Akkordeon), Reinhard Schneider (Klavier), Brigitte Hepberger (Bass) und Judith Schneider (Harfe), gab es für das top eingespielte Ensemble viel Applaus für das Arrangement „Frühlingsstimmen“ und die Begleitung der Showtänze. Der Trachtenchor überzeugte mit feinem A-Capella-Chorklang. Klassische und fetzige Platter lösten Begeisterung aus. Imposantes Finale Zum Programmfinale reihten sich in bunter Abfolge Höhepunkte an Höhepunkte: Beispielsweise von der Tanzgruppe die Schwedenpolska oder Strauss-Schnellpolka „Donner&Blitz“. In Abwechslung mit stimmungsvollen A-Capella-Chorbearbeitungen vom Hubert von Goisern-Hit „Heast as net“ oder etwa das schwedische Volkslied „Sankt Staffans“ erlebten die Besucher Darbietungen auf hohem Niveau. Das Finale von Chor und Tanzgruppe mit der tschechischen „Dudelsack-Polka“ krönte einen unvergesslichen Unterhaltungsabend. Info und Fotos: www.trachtengruppe-lustenau.at Imposantes Schlussbild zum krönenden Finale der Muttertagsaufführung (Fotos Gerhard Plissnig) 12 Nr. 21 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Polizei Verordnung Halte- und Parkverbot – Parkplatz beim Seniorenhaus "Im Schützengarten" Betrifft: Schützengartenstraße - Parkplatz beim Seniorenhaus "Im Schützengarten" Halte- und Parkverbote sowie Festlegung eines Behindertenparkplatzes L120.2F2-14/2023-7 Verordnung: des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Lustenau vom 22. Februar 2024 in Anwendung der Bestimmungen des § 94 d Z. 4 lit. a iVm § 43 Abs. 1 lit d und § 43 Abs. 1 lit. b Z 1 Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) sowie des § 60 Abs. 1 Gemeindegesetz: § 1 Auf dem Parkplatz nördlich des Seniorenhauses „Im Schützengarten“ in der Schützengartenstraße ist das Halten und Parken auf dem eingezeichneten Parkplatz – siehe beiliegende Planskizze – verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Fahrzeuge, die nach der Bestimmung des § 29b Abs. 4 und 5 StVO gekennzeichnet sind. § 2 Auf dem Parkplatz nördlich des Seniorenhauses „Im Schützengarten“ in der Schützengartenstraße ist das Halten und Parken auf den gem. beiliegender Planskizze in rot markierten sechs Abstellplätzen verboten. Von diesem Verbot sind Bedienstete und Ehrenamtliche des Roten Kreuzes ausgenommen. § 3 Auf dem Parkplatz nördlich des Seniorenhauses „Im Schützengarten“ in der Schützengartenstraße ist das Halten und Parken auf den gem. beiliegender Planskizze in grün markierten sechs Abstellplätzen verboten. Von diesem Verbot sind Dienstfahrzeuge der Sozialdienste Lustenau gem. GmbH ausgenommen. § 4 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 13 b StVO „Halten und Parken verboten“ und der Zusatztafeln nach § 54 Abs. 5 lit. h StVO „ausgenommen gehbehinderte Personen“ sowie den Zusatz- tafeln „ausgenommen “ und men Dienstfahrzeuge Sozialdienste „ausgenom- Lustenau“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Die Verordnung des Gemeindevorstandes vom 13.07.2023, Zl L120.2F2-14/2023 wird mit Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben. Für den Gemeindevorstand: Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 21 / 24 13
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