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Lustenau Gemeindeblatt Nr. 21 | Freitag 24. Mai 2024

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

STAMMTISCH Förderverein

STAMMTISCH Förderverein des MV Concordia Lustenau 29. Mai 2024, 18.30 Uhr - Sandstraße 36, Lustenau Der Förderverein stellt sich vor Informieren Sie sich aus erster Hand, welche Möglichkeiten Ihnen der Förderverein bietet, den MV Concordia Lustenau zu unterstützen. Blick hinter die Kulissen Der MV Concordia öffnet für Sie die Türen des Vereinsheim und zeigt Ihnen nicht nur das Probelokal, sondern auch die verschiedenen Archive. Buntes Rahmenprogramm Für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt. Musikalisch werden Sie von der Jugendmusik unterhalten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Förderverein des MV Concordia Lustenau T: +43 650 5515 936 foerderverein@mvcl.at www.mvconcordia.at/foerderverein/ 51. VEV-Generalversammlung „Unser Landesvolksanwalt – Seine Aufgaben und Befugnisse“ seit 1973 ZVR-Zahl 061596679 grafik: www.motter.at Kennen Sie die Aufgaben und Befugnisse unseres Landesvolksanwaltes Mag. Klaus Feurstein? Als Kontrollorgan des Vorarlberger Landtages umfasst sein Arbeitsbereich die Themen Baurecht, Ortsbild, Raumplanung, Flächenwidmung, Straßen- und Verkehrsrecht, Wohnbauförderung und vieles mehr. Mag. Klaus Feurstein wird seine Aufgaben und Befugnisse leicht verständlich und kompakt darstellen, und an Hand diverser Beispiele aus seinem Arbeitsalltag erklären. Mag. Klaus Feurstein, Landesvolksanwalt VEV Geschäftsstelle Färbergasse 17, Haus K, 6850 Dornbirn T +43 5572 / 22104 office@vev.or.at, www.vev.or.at Referent: Mag. Klaus Feurstein, Landesvolksanwalt Termin: Dienstag, 28. Mai 2024 Beginn: Generalversammlung 19.00h, Vortrag ab ca. 19.30h Ort: Kulturhaus Dornbirn, Rathausplatz 1, 6850 Dornbirn Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei, auch Gäste ohne VEV-Mitgliedschaft sind herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen! Präsident RA Dr. Markus Hagen Für den Vorstand der Vorarlberger Eigentümervereinigung 40 Nr. 21 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt

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