gesichts dieser besonderen Situation war es uns wichtig, alle Fraktionen an den Tisch zu holen und gemeinsam zu beraten, wie dieser außergewöhnlichen Lage begegnet werden soll. Diese Beratungen waren weitgehend - bis auf die FPÖ - konstruktiv und haben zur Vorlage eines Voranschlages 2024 geführt, auf den wir nicht stolz sein können, der aber unter Berücksichtigung aller zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Aspekte als vernünftig bezeichnet werden kann. Für mich ist aber vor allem eines wesentlich: Mit dem heutigen Budgetbeschluss lehnen wir uns nicht zurück und harren der Dinge, die da kommen, sondern beobachten den Vollzug unseres Budgets und wollen rechtzeitig reagieren, um auch die Budgeterstellung für 2025 unter vernünftigen Gesichtspunkten zu ermöglichen, wohlwissend welche Herausforderungen uns zukünftige Projekte bei unveränderter Lage bringen werden. Und damit sich diese Lage ändert, muss vor allem der Bundesgesetzgeber den Gemeinden im Finanzausgleich jene Mittel zur Verfügung stellen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Ob das mit dem vorliegenden Finanzausgleichsentwurf gelingt, darf bezweifelt werden. Von den € 3,2 Mrd., die der Bund 2024 „umverteilt“, landen über € 2 Mrd. bei den Ländern und nur € 636 Mio. bei den Gemeinden. Hätte man nicht „in letzter Minute“ die Hälfte der im Zukunftsfonds enthaltenen Mittel für Elementarpädagogik direkt den Gemeinden zugedacht, wäre die Verteilung noch fataler ausgefallen. Trotz dieser speziellen Situation sind aber auch viele positive Aspekte im Budget enthalten. • Mit der Radwegverbindung Raiffeisenstraße-Negrellistraße wird durch kluge Grundstückstransaktionen und entsprechende Zugeständnisse seitens des Landes ein sicherer Weg vom Hasenfeld ins Kirchdorf errichtet werden. • Bei der Feuerwehr werden Investitionen in die Einsatzmittel für das Schwere Rüstfahrzeug, der Kauf eines Fahrgestells für die Ersatzbeschaffung des LF 1 und bedeutende Investitionen in die Einsatzbekleidung vorgesehen. • Der Umbau und die Sanierung der Bibliothek wird im kommenden Jahr fertiggestellt werden können und damit ein hochwertiger Ort für die stetig steigende Zahl an Ausleiherinnen und Ausleihern geschaffen. • Das neue Umkleidegebäude samt hochwertiger Küche am Sportplatz Wiesenrain wird eröffnet werden können. • und, und, und. Persönlich bin ich froh, dass es uns gelungen ist, die Vereinsförderungen mit € 1,5 Mio. auf gleicher Höhe zu halten. Damit können wir allen Ehrenamtlichen in den Vereinen zumindest von unserer Seite her finanzielle Stabilität bieten. Ich möchte mich abschließend bei diesen Ehrenamtlichen, bei allen Unternehmern mit ihren Belegschaften, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und besonders wieder bei Mag. Klaus Bösch, der schon wieder besonders gefordert war, herzlich bedanken! Ich wünsche allen Lustenauerinnen und Lustenauern und euch, werte Kolleginnen und Kollegen, gesegnete Weihnachten und alles Gute für das Jahr 2024!“ Der Vorsitzende schließt die Generaldebatte und bedankt sich für die konstruktiven Beiträge. Er erklärt sodann, dass nun über den vorliegenden Voranschlag in Kombination mit dem von Eveline Mairer vorgetragenen Zusatzantrag abgestimmt werde. Anschließend wird über Antrag des Vorsitzenden der vorliegende Voranschlag 2024, ergänzt durch den Zusatzantrag von Eveline Mairer, gemäß § 73 Abs 5 Gemeindegesetz mehrheitlich mit 27:9 Stimmen (Gegenstimmen FPÖ, SPÖ) von der Gemeindevertretung beschlossen: „Ergebnisvoranschlag: Erträge (Summe operative und investive Gebarung) € 98.713.100 Aufwendungen (Summe operative und investive Gebarung) € 90.873.100 Nettoergebnis € 7.840.000 Entnahme aus Rücklagen € 2.950.000 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen € 10.790.000 Finanzierungsvoranschlag: Einzahlungen € 103.850.200 Auszahlungen € 110.153.000 Nettofinanzierungssaldo € -6.302.800 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit € 11.000.000 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit € 7.647.200 Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung € -2.950.000 1. Der Budgetansatz „6120-0020 Asphaltierung Hainweg“ mit € 100.000,- wird gestrichen und der genannte Betrag dem Budgetansatz „24098-0610 KIGA Mühlefeld – Planung Neubau“ zugeschlagen. 2. Die Gemeindeverwaltung, alle ressortzuständigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die Obleute der Ausschüsse werden beauftragt, bei allen laufenden Projekten Einsparungspotential zu suchen und der Gemeindevertretung bis 30. Juni 2024 über erfolgte und geplante Einsparungen zu berichten. 3. Die geplante Studie zum Kindergarten- und Schulbedarf ist zeitlich so zu beauftragen, dass die Ergebnisse bis 30. Juni 2024 vorliegen. 26 Nr. 01 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
4. Die Fraktionen werden in der Mitte des Jahres 2024 den Budgetvollzug und die dann herrschenden finanziellen Rahmenbedingungen analysieren, um daraus Einschätzungen für 2025 gewinnen zu können. 5. Die Planungen für den Campus Mühlefeld werden in der zweiten Jahreshälfte 2024 starten. Über die Finanzierung der Planung und des Bauvorhabens ist im Jahr 2024 Einvernehmen herzustellen. 6. Die Gemeindevertretung stellt an die Landes- und Bundesregierung den dringenden Appell, im Finanzausgleich, über Bedarfszuweisungen oder wie immer Namen habende finanzielle Beiträge den Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel zukommen zu lassen.“ 2. BESCHÄFTIGUNGSRAHMENPLAN 2024 MG LUSTENAU Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 36:0 Stimmen gemäß § 3 Gemeindeangestelltengesetz 2005 idgF den Beschäftigungsrahmenplan 2024 wie folgt: „Anzahl der Dienstposten: Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen. Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6 35,59 Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14 264,68 Funktionen der Gehaltsklasse 15 bis 18 7,5 Funktionen der Gehaltsklasse 19 - Funktionen der Gehaltsklasse 20 - Funktionen der Gehaltsklasse 21 4,8 Funktionen der Gehaltsklasse 22 - Funktionen der Gehaltsklasse 23 1 Beschäftigungsobergrenzen ges. 313,5700 Zahlenmäßiges Verhältnis von Frauen und Männern Anteil Anzahl Frauen 59,49% 171,5508 Männer 40,51% 116,7965 Summe 100,00% 288,3473“ 3. ANNAHMEERKLÄRUNG FÖRDERVERTRAG - FORST- STRASSE BA40 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt die vorbehaltslose Annahme des Förderungsvertrages der Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Vertreterin des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft vom 28.11.2023, Antragsnummer C105525, betreffend die Gewährung von Förderungen – Fördersatz 14% der vorläufigen Nominale von € 145.000,00 für die Erneuerung der Wasserversorgungsanlage Lustenau „Forststraße“ BA40. Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen.“ 4. VERORDNUNG ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN VON DER GEMEINDEVERTRETUNG AUF DEN GEMEINDEVORSTAND Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. Festgehalten wird, dass der Gemeindevertretung jährlich ein Bericht erstattet werden soll. Dieser kann in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen. 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Diese Verordnungen werden gesondert kundgemacht. 6. MINDESTMAß DER BAULICHEN NUTZUNG - GST- NRN 7152/1, 7152/2 - STALDENSTRASSE, SONSTIGER HANDELSBETRIEB - ENTWURF Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 7. GRUNDSTÜCKSANGELEGENHEITEN 7.1. GST-NR 6716 (JAHNSTRASSE) - EINRÄUMUNG EINER DIENSTBARKEIT Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 30:6 Stimmen folgenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau, als Verwalterin des Öffentlichen Gutes, räumt für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum der Gst-Nr 6716 (Jahnstraße) dem jeweiligen Eigentümer des Gst-Nr 515, derzeit die ZM 3 Immobiliengesellschft m.b.H., die Dienstbarkeit der Anbindung der auf der Gst-Nr 515 errichteten Tiefgarage an die auf der Gst-Nr 6716 – Jahnstraße – im Rahmen einer Dienstbarkeit errichteten öffentlichen Tiefgarage ein. Diese Dienstbarkeit umfasst auch das Durchfahrtsrecht der öffentlichen Tiefgarage, das Recht der Mitbenützung der für die öffentliche Tiefgarage vorgesehenen Tiefgaragenein- und -ausfahrt sowie die Mitbenützung etwaiger Schließ- und Schrankenanlagen ohne zeitliche Beschränkung jeweils zwecks Zu- und Abfahrt zu der auf Gst-Nr 515 errichteten Tiefgarage für Gst-Nr 515.“ Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 01 / 24 27
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