7.2. GST-NR 4106, GRUNDABLÖSE UND GEH- UND FAHRRECHT ZUR ERRICHTUNG EINES GEHSTEIGES Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: 1. Die Marktgemeinde Lustenau kauft eine Teilfläche mit einer Größe von ca. 21 m² (violette Markierung im beigelegten Plan) aus dem Grundstück Gst-Nr 4106 von der be immo GmbH, Millennium Park 20, Lustenau, zum Preis von € 400,- pro m². 2. Die Marktgemeinde Lustenau nimmt die Einräumung eines unentgeltlichen und grundbücherlich eingetragenen Geh- und Fahrrechts durch die be immo GmbH, Millennium Park 20, Lustenau, auf einer Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 4106 (grüne Markierung im beigelegten Plan) an. Die Marktgemeinde Lustenau übernimmt die Schnee- und Eisräumung und die Reinigung der Dienstbarkeitsfläche und hält die Grundstückseigentümerin diesbezüglich schad- und klaglos. Alle entstehenden Kosten sind durch die Marktgemeinde Lustenau zu übernehmen (Vertragserrichtungskosten, Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, sonstige Projektumsetzungskosten, wie z.B. Erdarbeiten, Asphaltierung, Setzung von Randsteinen,…).“ 8. GRUNDSATZBESCHLUSS - KEINE NEUE BRÜCKE AU - LUSTENAU DIREKT NEBEN DEM AKTUELLEN STAND- ORT Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau wird als Partei in behördlichen Verfahren sowie in deren Vorfeld alle rechtlichen und politischen Mittel ergreifen, um den Bau der neuen Brücke Au-Lustenau Variante B4bSüd, B4bSüd+, B5SE oder B5SE+ (südlich der bestehenden Brücke), zu verhindern. Die Marktgemeinde Lustenau wird mit allen Projektpartnern (österreichischer Zoll, schweizerischer Zoll, Land Vorarlberg, Kanton St. Gallen, Gemeinde Au, etc.) die Verhandlungen aufnehmen und alternative, für Lustenau akzeptable Varianten wie z.B. die Variante B9 GZA (Übergang beim Restaurant Corfu) suchen.“ Dr. Kurt Fischer Bürgermeister Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1200, gemeindeamt@lustenau.at 28 Nr. 01 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Rathaus i Rathaus Verordnung Schrebergärten Alter Rhein der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 14.12.2023 über die Übertragung von Aufgaben von der Gemeindevertretung auf den Gemeindevorstand - Schrebergärten Alter Rhein Aufgrund des § 50 Abs 3 Gemeindegesetz, LGBl Nr. 40/1985 idgF, wird verordnet: § 1 In Angelegenheiten zum Abschluss von Schrebergartenpachtverträgen betreffend die Schrebergärten Alter Rhein auf Gst.-Nr. 6583/1 KG Lustenau wird das der Gemeindevertretung zustehende Beschlussrecht gem § 50 Abs 1 lit b Z 13 Gemeindegesetz an den Gemeindevorstand übertragen. § 2 Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1602, william.hoerburger@lustenau.at Geburtstagsjubiläum gewünschte Veröffentlichung in Zeitung bitte bekanntgeben In der Vergangenheit wurden alle Lustenauerinnen und Lustenauer, die im jeweils kommenden Jahr ihren 75. Geburtstag feiern, von der Marktgemeinde Lustenau schriftlich kontaktiert bzgl. Zustimmung zur Weitergabe ihrer Daten an die Zeitungen. Nur ca. 10 Prozent der in Frage kommenden Personen sind an einer Weitergabe interessiert, sodass diese schriftliche Kontaktaufnahme in Zukunft nicht mehr erfolgen wird. Alle Bürgerinnen und Bürger, die 2024 ihren 75. Geburtstag feiern und eine Veröffentlichung des Geburtstages wünschen, werden gebeten, persönlich im Bürgerservice des Rathauses vorzusprechen und eine entsprechende Zustimmungserklärung zu unterschreiben. Die Zustimmungserklärung kann selbstverständlich auch von älteren Bürgerinnen und Bürgern abgegeben werden, sofern in Zukunft eine Veröffentlichung gewünscht wird und die Zustimmung nicht schon erteilt wurde. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 3101, juergen.peter@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 01 / 24 29
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