Aufrufe
vor 11 Monaten

Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 1| Freitag 5. Jänner 2024

  • Text
  • Wwwlustenauat
  • Stunden
  • Vorarlberger
  • Kinder
  • Anmeldung
  • Vorarlberg
  • Infos
  • Dornbirn
  • Gemeindeblatt
  • Lustenauer
  • Lustenau
Amt- und Anzeigeblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

i Umwelt Abholung der

i Umwelt Abholung der Christbäume Abholung ab 8 Uhr früh, Sa., 13.1. Durch die Mitglieder des „Eichele-Funken“ werden am Samstag, 13.1., ab 8 Uhr früh die Christbäume im gesamten Gemeindegebiet abgeholt. Bitte nur sauber abgeräumte Bäume an gut sichtbarer Stelle bereitstellen. Stehen gebliebene Bäume können nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit der Abholung durch die Funkenzunft! Ab diesem Zeitpunkt können Christbäume jeweils am Samstag, in der Zeit von 13.30 bis 16 Uhr, beim Eichele-Hof (Fam. Hofer, Vorachstraße 155) abgegeben werden. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5202, günter.boesch@lustenau.at Sprechstunde Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Kann ich Ihnen bei Ihren Fragen oder Anliegen weiterhelfen? Haben Sie Ideen oder Anregungen für Lustenau? Dann nützen Sie meine Sprechstunde für ein persönliches Gespräch. i Rathaus Dienstag, 9.1.2024, von 9.30 Uhr bis 11 Uhr. Ich freue mich auf Ihren Besuch! Bitte melden Sie sich im Sekretariat für einen Sprechstundentermin an. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1200 , gemeindeamt@lustenau.at 30 Nr. 01 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Soziales Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 Anträge können bis 16. Februar 2024 eingereicht werden Anträge können bis 16. Februar 2024 im Zimmer E2 und E3 (Sozialreferat) des Rathauses gestellt werden. Höhe des Zuschusses pro Haushalt: € 100.- bis max. € 500,- (einmalig) Voraussetzung: Der Zuschuss wird gewährt, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden: Bei Alleinstehenden Bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaften Bei 3-Personen-Haushalten Bei 4-Personen-Haushalten Bei 5-Personen-Haushalten Bei 6-Personen-Haushalten Bei größeren Haushalten € 2.300,– (netto) € 3.200,– (netto) € 3.650,– (netto) € 4.050,– (netto) € 4.500,– (netto) € 4.900,– (netto) auf Anfrage Für Bezieher einer Sozialhilfe gelten andere Kriterien (nähere Auskünfte im Sozialreferat). Bei der Antragstellung sind sämtliche Einkommensunterlagen (Gehalt, Pension, AMS-Bestätigung, Wohnbeihilfebestätigung, Unterhaltsnachweise etc.) sowie der Nachweis einer Bankverbindung (Kontokarte) vorzulegen. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Sozialreferat, T 05577 8181 DW 3002 oder 3003 Rathausstraße 1, 6890 Lustenau , T +43 5577 8181 3002, soziales@lustenau.at ‚ Luschnouar Entwedr heät ma ‘s odr ma heät ‘s nö! dLuschnouar Sprôôch Lustenauer Mundart-App iOS Android www.lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 01 / 24 31

LUSTENAUER GEMEINDEBLATT

© Marktgemeinde Lustenau 2023