Aufrufe
vor 3 Jahren

Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 10 | Freitag 12. März 2021

  • Text
  • Amtsblatt
  • Lustenauer
  • Lustenau
  • Gemeindeblatt
Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Bibliothek Malaktion

Bibliothek Malaktion Osterei Ostern ist nicht mehr weit. In der Bibliothek gibt es eine Ausstellung von gemalten Hühnern der letztjährigen Klasse 1a der Mittelschule Hasenfeld. Ihr könnt die Ausstellung bereichern! „Die Klasse 1a der Mittelschule Hasenfeld hatte das Buch Superhenne Hanna von Felix Mitterer gelesen. Unter der Leitung von Lehrer Klaus Bösch wurde das Thema „Huhn“ erarbeitet. Die Kunstwerke wurden uns zur Verfügung gestellt; diese stellen wir nun aus und bitten euch, liebe Kinder, um Mithilfe“, lädt Bibliotheksleiterin Alexandra Jank malbegeisterte Kinder ein. „Denn den Hühnern fehlen die Eier. Genauer gesagt die Ostereier. Daher rufen wir euch auf, für die Bibliothek Ostereier zu malen. Egal ob groß oder klein, einfarbig oder mit vielen Farben, glatt oder mit vielen Mustern – bringt eure gemalten Ostereier ausgeschnitten in die Bibliothek und wir verteilen sie bei den Hühnern. In der Bibliothek gibt es auch Vorlagen zum Mitnehmen und Ausmalen. Gerne könnt ihr bei eurem nächsten Besuch welche mitnehmen, zu Hause ausmalen, ausschneiden und dann wieder in die Bibliothek bringen. Wir freuen uns auf viele bunte Ostereier!“ Ich habe mich impfen lassen, » … weil ich mein altes Leben wieder zurückhaben möchte, Kollegen treffen und „furt gau.“« Jakob Bösch, Freiwilliges Soziales Jahr im Seniorenhaus Schützengarten Die Hühner aus der Mittelschule Hasenfeld warten auf eure Eier. c 18 Nr. 10 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

ÖFFNUNGSSCHRITTE AB 15. MÄRZ Öffnungsschritte bei Aktivitäten für Kinder und Jugendliche, Veranstaltungen, Selbsthilfegruppen und Gastronomie gesundheit Bund und Land haben am Dienstag, den 9. März die Eckpunkte für eine kontrollierte Öffnung, die in Vorarlberg ab 15. März zur Anwendung kommen, fixiert. Bei den Zutritten (außer Gastronomie) kommt erstmals ein in Vorarlberg entwickeltes Selbsttest-System mit digitaler Erfassung zur Anwendung. Außerschulische Jugendarbeit und Kultur - in geschlossenen Räumen und im Freien - Testpflicht bei Aktivitäten in geschlossenen Räumen - Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien - verpflichtendes Präventionskonzept und Registrierungspflicht - Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause Sport bis 18 Jahre - in geschlossenen Räumen und im Freien - Erlaubt sind Trainings mit 2 m Abstand in allen Sportarten (kurzfristige Unterschreitung ist möglich), keine Sportarten mit Kontakten bei sportartspezifischer Ausübung. - Test-Pflicht, wenn Sport in geschlossenen Räumen stattfindet - Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien - verpflichtendes Präventionskonzept und Registrierungspflicht - Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause Treffen von Selbsthilfegruppen - in geschlossenen Räumen und im Freien - FFP2-Masken-Pflicht in geschlossenen Räumen und Mindestabstand von 2 m - Registrierungspflicht - Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause Veranstaltungen - nur mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen - in geschlossenen Räumen und im Freien - Test-Pflicht und FFP2-Masken-Pflicht - Obergrenze für BesucherInnen beträgt 100 Personen und max. 50 Prozent des Fassungsvermögens. - verpflichtendes Präventionskonzept und Gäste-Registrierungspflicht - Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause Öffnung der Gastronomie - behördlicher Antigen- oder PCR-Test notwendig - in geschlossenen Räumen und im Freien - 2 m Abstand zwischen den Tischen - Pro Tisch max. 4 Erwachsene aus max. 2 Haushalten zuzüglich minderjährige Kinder ODER gemeinsamer Haushalt - Selbstbedienung nur mit besonderen hygienischen Vorkehrungen - Gäste- Registrierungspflicht - Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test oder Selbsttest an der Teststraße Rathausstraße 1 6890 Lustenau T 05577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 10 / 21 19

LUSTENAUER GEMEINDEBLATT

© Marktgemeinde Lustenau 2023