RÜCKSICHT AUF Naturschutzregeln im Ried beachten WILDTIERE umwelt Das Frühlingserwachen lädt viele Sonnen- und Bewegungshungrige zum Besuch unserer beliebten Naherholungsgebiete im Lustenauer Ried, in den Schweizer Riedern sowie am Alten und am Neuen Rhein ein. Das Frühjahr ist aber auch die Fortpflanzungs- und Brutzeit vieler Vögel und Wildtiere, die wir deshalb nicht stören dürfen. Leider halten sich manche Spaziergänger nicht an das Wegegebot in der freien Landschaft und machen den Tieren ihren Lebensraum streitig. • Das Betreten fremder Grundstücke kann auch privatrechtlich mit einer Besitzstörungsklage verfolgt werden, wie etwa der Rietmeister der Ortsgemeinde Au aufmerksam macht. Für ein gutes Miteinander von Mensch und Natur ersuchen wir alle Erholungssuchenden dringend um Beachtung dieser „Hausordnung“ der Natur! • Wir weisen deshalb ausdrücklich auf die gültigen Betretungsverbote und die Leinenpflicht in den Naturschutzgebieten hin. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5201 rudi.alge@lustenau.at BLUTSPENDE- AKTION soziales Mittwoch, 17. März 2021 Mittelschule Rheindorf jeweils von 17.00 – 20.00 Uhr Allgemeines Ihre Bereitschaft Blut zu spenden, ist die Grundlage dafür, dass wir die Krankenhäuser des Landes Vorarlberg mit genügend Blutprodukten versorgen können. Veranstalter Blutspendedienst des Roten Kreuzes in Zusammenarbeit mit dem Sozialreferat der Marktgemeinde Lustenau Blut spenden hilft Leben retten! Meldet euch als freiwillige Blutspender! Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3003 yvonne.ulrich@lustenau.at 20 Nr. 10 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt
ABFALLSACK- KONTINGENTE 2021 und Vorschreibung der Abfallgebühren umwelt In nächster Zeit werden die Abfallgebühren für 2021 vorgeschrieben. Zeitgleich erfolgt die Zustellung der Abfallsack-Kontingente. Wichtig: Für eine problemlose Zustellung ist die Beschriftung der Wohnungs- bzw. Haustür mit Namen oder Top-Nummer erforderlich. Die Zustellung der Kontingente erfolgt in den Monaten März und April. Ist bis Ende April keine Zustellung erfolgt, melden Sie sich unter Angabe der Kundennummer (siehe Abfallgebührenbescheid) oder Name, Adresse und Telefonnummer unter 05577 8181-5000. Die Zusteller tragen Warnwesten, die mit dem Hinweis „Im Auftrag der Gemeinde Lustenau“ gekennzeichnet sind. Keine Ausgabe im Gemeindeamt Die vorgeschriebenen Abfallsäcke werden Ihnen direkt vor die Haus- beziehungsweise Wohnungstür zugestellt. Im Rathaus werden keine Abfallsäcke mehr ausgegeben. Die Abfallgebührenvorschreibung beinhaltet: • eine personenbezogene Abfall-Grundgebühr von € 15,20 inkl. 10 % MwSt. Minderjährige: Die Grundgebühr wird jeweils für höchstens 2 Personen unter 18 Jahren vorgeschrieben. Wohnungen mit 1 Person Wohnungen mit 2 Personen Wohnungen mit 3 Personen Wohnungen mit 4+ Personen 12 x 60 Liter (2 Rollen) 18 x 60 Liter (3 Rollen) 30 x 60 Liter (5 Rollen) 36 x 60 Liter (6 Rollen) Bioabfallsäcke werden nicht über die Gebühren vorgeschrieben. Diese können über den Weltladen, Jahnstraße 5, sowie im Handel bezogen werden: Spar König, Hohenemser Straße 3a Eurospar Rheincenter, Kapellenstraße 1 Spar Feurstein, Reichsstraße 48b Sutterlüty, Kaiser-Franz-Josef-Straße 2 Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist verpflichtend und ein wichtiger Beitrag zur Rückgewinnung von Energie und Kompost. Abfall | v-App Die Abfall-App bietet eine Vielzahl an Funktionen wie zum Beispiel die Erinnerung an sämtliche Abfallsammeltermine. Die App zum Download und weitere Informationen in Sachen Abfallentsorgung unter www.umweltv.at. Weitere Informationen: www.lustenau.at/abfall • ein wohnungsbezogenes Basispaket an Restabfall säcken für Wohnungen mit 1 Person (6 x 20 Liter) und Wohnungen mit 2 oder mehr Personen (6 x 40 Liter) • ein personenbezogenes Jahreskontingent an Gelben Säcken (gratis) bis 4 Personen je Wohneinheit Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5202 guenter.boesch@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 10 / 21 21
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