CORONA- Tipps für die Bevölkerung VIRUS Bund, Land und Vertreter der Rettungs- und Einsatzorganisationen und die Verantwortlichen in den einzelnen Kommunen rüsten sich für den Ernstfall. Wir bitten Sie, die folgenden Tipps des Gesundheitsministeriums und der Experten zu beachten! Was tun im Verdachtsfall? Haben Sie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit oder Atembeschwerden und waren Sie in den vergangenen 14 Tagen in China, in einer der betroffenen Regionen Italiens oder in anderen Ländern, die durch das Virus betroffen sind – bzw. hatten Sie Kontakt mit einer Person, die vor kurzem in solchen Regionen war? • Rufen Sie das Gesundheitstelefon 1450 oder Ihren Hausarzt an. Sagen Sie den MitarbeiterInnen am Telefon, seit wann und welche Symptome Sie haben. Sie erhalten dann weitere Informationen, die Sie bitte genau befolgen. •Zuhause bleiben und Kontakte zu anderen Personen minimieren • Gehen Sie bitte nicht in eine Ordination oder Ambulanz! Was passiert, wenn eine Person positiv getestet wird? Die erkrankte Person wird mittels Bescheid für 14 Tage abgesondert, bei schlechtem Allgemeinzustand im Spital, ansonsten zu Hause. Der Gesundheitszustand wird täglich telefonisch kontrolliert. Die häusliche Absonderung wird stichprobenartig durch die Exekutive kontrolliert. Zusätzlich werden von der Behörde Kontaktpersonen ermittelt (Personen, die seit der Erkrankung direkten Kontakt mit der erkrankten Person hatten). Diese werden ebenfalls für 14 Tage zu Hause abgesondert, müssen sich selbst beobachten (Fragebogen) und bei Verschlechterung des Gesundheitszustands aktiv melden. Fakten, Informationen und FAQs www.vorarlberg.at/corona www.sozialministerium.at Coronavirus Hotline 0800 555 621 Dr. Kurt Fischer Bürgermeister Dr. Susanne Andexlinger Gemeinderätin für Gesundheit gesundheit Was passiert bei Verdacht auf Erkrankung? Das Virus wird mittels Tröpfcheninfektion übertragen. Verdachtspersonen sollen keinesfalls eine Ordination oder ein Spital aufsuchen, sondern den Hausarzt oder die Gesundheitshotline 1450 anrufen. Nach ärztlicher Beurteilung wird ein Team zur Probenabnahme zur Person nach Hause geschickt. Mittels mündlichem Bescheid werden die Personen angewiesen, bis zum Ergebnis der Testung, sich selbst zu Hause zu isolieren. ACHTUNG: Keine Testung ohne ärztliche Beurteilung. Getestet werden nur Verdachtspersonen (Symptome UND innerhalb der letzten 14 Tage in Risikogebiet oder Kontakt mit erkrankter Person). Rathausstraße 1 6890 Lustenau T 05577 8181-3001 markus.rusch@lustenau.at 18 Nr. 10 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt
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