SPRECH- STUNDE Bürgermeister Dr. Kurt Fischer rathaus Kann ich Ihnen bei Ihren Fragen oder Anliegen weiterhelfen? Haben Sie Ideen oder Anregungen für Lustenau? Dann nützen Sie meine Sprechstunde für ein persönliches Gespräch. Dienstag, 10. März 2020, von 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr. Ich freue mich auf Ihren Besuch! Bitte melden Sie sich im Sekretariat für einen Sprechstundentermin an. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at BEDARFSERHEBUNG für das Kindergartenjahr 2020/21 Derzeit wird von der Abteilung Familienservice der Marktgemeinde Lustenau die jährliche, verpflichtende Bedarfserhebung für das Kindergartenjahr 2020/21 durchgeführt. Die Bedarfserhebung ermöglicht der Gemeinde eine frühzeitige Planung für das kommende Kindergartenjahr. Die Unterlagen zur Bedarfserhebung wurden allen betreffenden Eltern in der vergangen Woche zugesandt. Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllten Erhebungsformulare bei Aufnahmewunsch bis spätestens im Familienservice abgegeben werden müssen. Die Kindergartenzuteilung erfolgt bis spätestens Ende April und wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Am Engelbach, Am Schlatt, Augarten, Brändle, Hasenfeld, Rheindorf, Rosenlächer, Rotkreuz, Weiler, Wiesenrain, Riedkindergarten beim Vetterhof kindergärten Freitag, 6. März 2020 an die Marktgemeinde Lustenau, Abteilung Familienservice, retourniert oder im Gebäude Kaiser-Franz-Josef-Straße 34, Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4103 brigitte.drexler@lustenau.at 20 Nr. 10 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt
KUND- MACHUNG der Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung Lustenau über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Lustenau rathaus Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2020 den Entwurf einer Verordnung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Lustenau betreffend die Grundstücke Grundstücksnummernverzeichnis Gst-Nr (TF) FWP – alt FWP – neu Fläche (m 2 ) 7738 Freifläche Freihaltegebiet (§ 18 Abs 5 RPG) Baufläche Wohngebiet (§ 14 Abs 3 RPG) 684 7740 Freifläche Freihaltegebiet (§ 18 Abs 5 RPG) Baufläche Wohngebiet (§ 14 Abs 3 RPG) 795 7741 Freifläche Freihaltegebiet (§ 18 Abs 5 RPG) Baufläche Wohngebiet (§ 14 Abs 3 RPG) 795 7752 Baufläche Wohngebiet (§ 14 Abs 3 RPG) Verkehrsflächen Straßen (Planung) (§ 19 RPG) 969 7752 Freifläche Freihaltegebiet (§ 18 Abs 5 RPG) Verkehrsflächen Straßen (Planung) (§ 19 RPG) 155 7753 Freifläche Freihaltegebiet (§ 18 Abs 5 RPG) Verkehrsflächen Straßen (Planung) (§ 19 RPG) 216 7754 Freifläche Freihaltegebiet (§ 18 Abs 5 RPG) Verkehrsflächen Straßen (Planung) (§ 19 RPG) 1076 7751 Baufläche Wohngebiet (§ 14 Abs 3 RPG) Freihaltefläche Freihaltegebiete (§ 18 Abs 5 RPG) 377 Festlegung Ersichtlichmachung Fußweg, Radweg (Planung) (§ 12 Abs 8 RPG) auf Gst-Nr: 5505, 7751, 7752, 7754 Löschung Ersichtlichmachung Fußweg, Radweg (Planung) (§12 Abs 8 RPG) auf Gst-Nr: 7735, 7736, 7737, 7754, 7734, 7751, 7753, 7752 KG Lustenau, gemäß § 23 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen. Der Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht werden vier Wochen auf der Homepage der Gemeinde (www.lustenau.at unter Bürgerservice / Rathaus / Amtstafel) von 02.03.2020 bis 30.03.2020 veröffentlicht. Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-3101 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 10 / 20 21
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