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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 10 | Freitag 6. März 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

VERORDNUNG

VERORDNUNG Mühlefeldstraße - Verkehrsbeschränkungen Betrifft: Mühlefeldstraße - Verkehrsbeschränkungen Zahl: L120.2F3-19/2020-3 Verordnung Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 08. Juni 2006 wird auf Grund von Bautätigkeiten neben der Mühlefeldstraße (vorgesehener Zeitraum: 27. Februar – 17. Juli 2020) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf den angeführten Straßen für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: polizei § 2 Im Interesse der Sicherheit der Fußgänger auf der Mühlefeldstraße wird auf Höhe Hnr 1a (siehe beiliegende Planskizze) die Anlegung eines Schutzweges angeordnet. § 3 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach – § 52 lit. a Z 10a StVO „Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) 30 km/h“ und – § 52 lit. a Z 10b „Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h“ sowie – durch die Markierung des Schutzweges und die Anbringung der Hinweiszeichen „Kennzeichnung eines Schutzweges“ gemäß § 53 Abs. 1 Z 2a StVO kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. § 1 Es ist Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO verboten, eine Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h auf den Teilstücken – der Weiherstraße vom Hnr 19 bis zur Kreuzung mit der Mühlefeldstraße und – auf der Mühlefeldstraße von der Kreuzung mit der Weiherstraße bis zum Hnr 7 zu überschreiten (siehe beiliegende Planskizze). Der Bürgermeister: i.A. Kdt. Schreiber René Rathausstraße 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at 22 Nr. 10 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

HOCHWASSERSCHUTZ- PROJEKT RHESI IRR nimmt Untergrund unter die Lupe sicherheit Die Internationale Rheinregulierung (IRR) führt entlang der gesamten Projektstrecke Erkundungsbohrungen und Sondierungen durch. Die Untersuchungen des Untergrunds sind für die Umweltverträglichkeitsprüfungen und das wasserbauliche Planverfahren notwendig. Das Hochwasserschutzprojekt Rhesi soll 2021 für die Behördenverfahren eingereicht werden. Der Baustart des Projekts Rhesi kann erst nach der Projektgenehmigung und allfälligen Rechtsmittelfverfahren frühestens 2024 erfolgen. Die anschließende Bauzeit beträgt rund 20 Jahre. . Bis zum Sommer 2020 untersuchen Geologen und Hydrologen die Bodenbeschaffenheit, den Bodenaufbau sowie über die vorhandenen Grundwasserströme. Neben den geotechnischen und hydrologischen Erkundungsbohrungen, finden unter anderem auch die landwirtschaftliche Begleitplanung, die Konzeptentwicklung für Freizeit- und Erholungsräume sowie die wasserbaulichen Modellversuche in Dornbirn statt. Parallel dazu werden die Verhandlungen für den neuen Staatsvertrag geführt. Internationale Rheinregulierung Parkstrasse 12 CH-9430 St. Margrethen Tel. +41 71 7477100 info@rheinregulierung.org SPRECH- STUNDE Mobilitätsreferent GR Dietmar Haller mobilität Montag, 9. März 2020, von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr Ich freue mich auf Ihren Besuch im Besprechungszimmer 11 (OG) des Bauamtes! Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5000 dietmar.haller@vol.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 10 / 20 23

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