Aufrufe
vor 3 Jahren

Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 10 | Freitag 6. März 2020

  • Text
  • Gemeindeblatt
  • Lustenau
Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUNDMACHUNG über

KUNDMACHUNG über Wahlzeit, Wahlbehörden, Wahlsprengel, Wahllokale und Verbotsbereich anlässlich der Durchführung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2020 Wahlsprengel 12 - Wahllokal: VOLKSSCHULE ROTKREUZ, Rotkreuzstraße 31 Augasse Gartenweg Höchster Straße Bahnhofstraße Grafenweg Kreuzgasse Brunnenau Hagstraße Lorettoweg Bündtenstraße Heimkehrerstraße Rosenweg Enga Hinterfeldstraße Werdenbergerstraße Fischerbühel rathaus Wahlsprengel 13 - Wahllokal: VOLKSSCHULE ROTKREUZ,Rotkreuzstraße 31 Am Moosbach Bruggerwiesen Rotkreuzstraße Am Schlatt Grundwies Scheibenstraße Andreas-Hofer-Straße Innere Ach Weidenweg Bahngasse Königswiesen Zellgasse Birkenweg Rasis Bündt Wahlsprengel 14 - Wahllokal: KINDERGARTEN AUGARTEN, Rheinstraße 23 Augartenstraße Grüttstraße Badlochstraße Sandstraße Die Gemeindewahlbehörde hat gemäß § 27 Abs. 1 GWG. als Verbotsbereich einen Umkreis von 20 m um das Wahllokal herum bestimmt. Im Gebäude des Wahllokales und im vorangeführten Verbotsbereich ist am Wahltag und am Tag der allfälligen Stichwahl des Bürgermeisters jede Art der Wahlwerbung, insbesondere durch Ansprachen an die Wähler, durch Anschlag oder Verteilung von Wahlaufrufen oder Wahlwerberlisten u.dgl., ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten. Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, die von den im Verbotsbereich Dienst leistenden öffentlichen Sicherheitsorganen nach ihren dienstlichen Vorschriften zu tragen sind. Übertretungen dieser Vorschriften sind von den Bezirksverwaltungsbehörden gemäß § 78 Abs. 2 GWG mit Geldstrafen bis 700 Euro zu bestrafen. Für die Gemeindewahlbehörde Der Gemeindewahlleiter Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-3101 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at juergen.peter@lustenau.at 32 Nr. 10 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

ABFALLSACK- KONTINGENTE 2020 und Vorschreibung der Abfallgebühren umwelt In nächster Zeit werden die Abfallgebühren für 2020 vorgeschrieben. Zeitgleich erfolgt die Zustellung der Abfallsack-Kontingente. Wichtig: Für eine problemlose Zustellung ist die Beschriftung der Wohnungs- bzw Haustür mit Namen oder Top-Nummer erforderlich. Die Zustellung der Kontingente mittels Tragetasche erfolgt in den Monaten März und April. Ist in diesem Zeitraum keine Zustellung erfolgt, melden Sie sich unter Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer unter 05577 8181-5000. Die Zusteller tragen Warnwesten, die mit dem Hinweis „Im Auftrag der Gemeinde Lustenau“ gekennzeichnet sind. Keine Ausgabe im Gemeindeamt Die vorgeschriebenen Abfallsäcke werden Ihnen zugestellt. Sie müssen sie nicht im Gemeindeamt abholen. Die Abfallgebührenvorschreibung beinhaltet: • eine personenbezogene Abfall-Grundgebühr von € 14,90 inkl. 10 % MwSt. Die Grundgebühr wird für höchstens 2 Personen unter 18 Jahre vorgeschrieben. • ein wohnungsbezogenes Basispaket an Restabfallsäcken für Wohnungen mit 1 Person (6 x 20 Liter) und Wohnungen mit 2 oder mehr Personen (6 x 40 Liter) • eine personenbezogene Anzahl an Gelben Säcken (gratis) bis 4 Personen je Wohneinheit Wohnungen mit 1 Person 12 x 60 Liter (2 Rollen) Wohnungen mit 2 Personen 24 x 60 Liter (4 Rollen) Wohnungen mit 3 Personen 36 x 60 Liter (6 Rollen) Wohnungen mit 4+ Personen 54 x 60 Liter (9 Rollen) Bioabfallsäcke werden nicht über die Gebühren vorgeschrieben, diese können über das Bürgerservice im Rathaus oder den INTEGRA Postpartnershop im Rheindorf, Bahnhofstraße 5, bezogen werden. Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist verpflichtend und ein wichtiger Beitrag zur Rückgewinnung von Energie und Kompost. Bioabfallsammlung NEU - Flyer Als Beilage erhalten Sie einen Info-Flyer zur neuen Bioabfallsammlung mit Stärkesäcken, die in diesem Jahr startet und die Papiersäcke ablösen wird. www.abfallv.at/bioabfall Abfall | v-App Erinnerung an sämtliche Abfallsammeltermine und weitere Informationen in Sachen Abfallentsorgung unter www. abfallv.at. Weitere Informationen: www.lustenau.at/abfall Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5202 guenter.boesch@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 10 / 20 33

LUSTENAUER GEMEINDEBLATT

© Marktgemeinde Lustenau 2023