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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 10 | Freitag 6. März 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Jede Stimme zählt bei

Jede Stimme zählt bei den Gemeindewahlen am 15. März 2020. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Rathaus Am Sonntag, den 15. März ist Wahltag Lustenaus Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren sind am Sonntag, den 15. März 2020 aufgerufen, die 36 Mandate der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin zu wählen. Jede Stimme zählt, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Die Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin und der Gemeindevertretung finden alle fünf Jahre statt. Erstmals gibt es bei dieser Wahl zwei Stimmzettel, die getrennt voneinander für die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters sowie für die Verteilung der Sitze der Gemeindevertretung verwendet werden. Es stehen fünf KanditatInnen für die Bürgermeisterwahl und sechs Parteien für die Gemeindevertretung zur Auswahl. Wie gebe ich meine Stimme ab? Im Kreis neben dem Namen der Bürgermeisterkandidatin oder des Bürgermeisterkandidaten bzw. der Partei muss ein „X“ gemacht werden. Die Wahl des Bürgermeisters ist unabhängig von der Wahl einer Partei in die Gemeindevertretung. Das bedeutet, dass die Stimme für die gewählte Kandidatin oder den gewählten Kandidaten gültig ist, unabhängig davon, welcher Partei die Stimme für die Gemeindevertretung gegeben wurde. Für die Wahl der GemeindevertreterInnen können bis zu fünf Vorzugsstimmen für ListenkandidatInnen der gewählten Partei vergeben werden. Eine Kandidatin oder ein Kandidat kann dabei maximal zwei Vorzugsstimmen erhalten. 8 Nr. 10 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

Erstmalig gibt es zwei separate Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Gemeindevertretung. Rathaus Termine Stimmzettel zuhause durchschauen Die Stimmzettel und Wahlausweise mit der amtlichen Wahlinformation erhalten alle Stimmberechtigten zugestellt. So kann man sich schon vor der Wahl ohne Zeitdruck Gedanken zur Wahl machen und die Stimmzettel zuhause ausfüllen. Es müssen beide Stimmzettel, der Abschnitt „Wahlausweis“ sowie ein amtlicher Lichtbildausweis mit in das Wahllokal gebracht werden. In der Wahlzelle liegen Ersatzstimmzettel auf, sollte man sich verschreiben. Wer wird BürgermeisterIn und wer kommt in die Gemeindevertretung? Für die Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin braucht es die absolute Mehrheit, also 50 % plus eine Stimme. Erreicht keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten diese Grenze, wird am 29. März 2020 in einer Stichwahl zwischen den stimmenstärksten KandidatInnen über den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin entschieden. Die Mandate der Gemeindevertretung werden nach der Anzahl der Stimmen unter den Parteien aufgeteilt. Wahlmöglichkeit trotz Abwesenheit Die Wahlkarte ermöglicht eine Wahl in jedem Gemeindewahlsprengel oder vor der besonderen Wahlkommission. Auch die Briefwahl ist per Wahlkarte möglich. Sie kann schriftlich oder online über www.wahlkartenantrag.at beantragt werden. Die Wahlkarte muss bis spätestens 15. März, 12 Uhr im Rathaus Lustenau einlangen. Die Unterschrift unter die eidesstattliche Erklärung ist für die Gültigkeit der Wahlkartenstimme unbedingt erforderlich! Gemeindewahlen 2020 Wahlzeit: SONNTAG, 15. MÄRZ 2020, 8 – 12 UHR Wahlort ist der jeweilige Wahlsprengel, er ist auf den Wahlinformationen vermerkt. Abgabeschluss für Wahlkarten: 15. MÄRZ 2020, 12 UHR im Rathaus Lustenau KandidatInnen zur Bürgermeisterwahl: Kurt Fischer (Lustenauer Volkspartei) Martin Fitz (FPÖ und Parteifreie) Christine Bösch-Vetter (Die Grünen Lustenau) Manuela Lang (SPÖ und Unabhängige) Mathias Schwabegger (NEOS-Lustenau) Listen zur Wahl der Gemeindevertretung: Bürgermeister Kurt Fischer – Lustenauer Volkspartei Lustenauer FPÖ und Parteifreie – Martin Fitz Die Grünen Lustenau SPÖ & Unabhängige Lustenau NEOS-Lustenau HaK Lustenau Weitere Infos Jürgen Peter, Leiter des Wahlamtes T +43 5577 8181-3101 oder E juergen.peter@lustenau.at www.lustenau.at/wahl Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 10 / 20 9

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