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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 11 | Freitag 18. März 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUND- MACHUNG Verordnung

KUND- MACHUNG Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 27.1.2022 über die Änderung des Flächenwidmungsplanes rathaus Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, idgF, wird verordnet: Der Flächenwidmungsplan Lustenau wird nach Maßgabe der angeschlossenen Plandarstellung vom 11.1.2022 mit der Planzahl 031-333/377-378 wie folgt geändert: Gst-Nr (TF) KG Nr: Widmung/Ersichtlichm. Alt: Widmung/Ersichtlichm. Neu: Ungef. Flächenausmaß (m 2 ) 7740 92005 Freifläche Freihaltegebiet Baufläche Wohngebiet 795 Hinweis: Die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 21.02.2022, Zahl VIIa-50.030.55-5//-620, genehmigt worden. Planeinsicht Bauamt Zi 13 Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5000 bauamt@lustenau.at www.lustenau.at/marketing 28 Nr. 11 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

FEUERBRAND Vorbeugung gegen Feuerbrand beim Gehölzschnitt Wegen der Gefahr der Feuerbrand-Übertragung bei Kernobst (Apfel, Birne, Quitte) und einigen nah verwandten Gehölzen (Cotoneaster, Weißdorn, Eberesche, Felsenbirne, Feuerdorn, Glanzmispel, Mispel und Scheinquitte) sind beim Gehölzschnitt besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Beim Kernobstschnitt sollten befallene Zweige und Äste sowie die Überwinterungsstellen des Feuerbrand-Bakteriums, die sogenannten Canker, weggeschnitten werden. Schneidet man versehentlich in einen Canker hinein, muss das Werkzeug desinfiziert oder abgeflammt werden. Generell wird empfohlen, immer wieder - vor allem jedoch beim Wechsel von einem Grundstück zu einem anderen - für das Werkzeug das Desinfektionsmittel Interspraydes (erhältlich in der BayWa, Lauterach) und für die Hände ein gängiges Händedesinfektionsmittel, zB Sensiva, zu verwenden. Es wirken alle derzeit auch gegen Corona eingesetzten Händedesinfektionsmittel. Die Feuerbrand-Bakterien können sonst auf andere Bäume und Sträucher verschleppt werden. Bezüglich Neupflanzungen wird auf das geltende Auspflanzverbot für die Feuerbrand-Wirtspflanzen Cotoneaster (Zwergmispel) und Crataegus (Weißdorn) hingewiesen. landwirtschaft Rathausstraße1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5201 rudi.alge@lustenau.at NATURSCHUTZGEBIET „Gsieg – Obere Mähder“ – Verhaltensregeln Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die geltende Naturschutzverordnung für das Naturschutzgebiet „Gsieg – Obere Mähder“ hinweisen. Bitte insbesondere um Beachtung folgender Verhaltensregeln: • Streuewiesen dürfen zum Schutz der Brutvögel und Wildtiere in der Zeit vom 15. März bis zum 31. August nicht betreten oder befahren werden. • In der Zeit vom 15. März bis 30. Juni dürfen auch die ins Naturschutzgebiet führenden Stichwege entlang des Landgrabens (Gst.Nr. 4957), der Weg nördlich des Modellflugplatzes (Gst.Nr. 4955), der Stichweg südlich des Vetterhofs (Gst.Nr. 6856) und der Weg östlich der Hohenemser Straße in Richtung Binnenkanal (Gst.Nr. 6862/2), ausgenommen für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Instandhaltungstätigkeiten, zur Ausübung der Jagd und für Verrichtungen in Ausübung des Grundeigentums nicht betreten werden. • Weiters sei noch einmal darauf hingewiesen, dass im Lustenauer Europaschutzgebiet zum Schutz der wildlebenden Tiere Hunde an der Leine zu führen sind, deren Länge drei Meter nicht überschreitet und es u. a. untersagt ist, ohne zwingenden Grund Lärm und Unruhe zu erregen, Feuer anzufachen oder Abfälle zurückzulassen. Wir ersuchen alle Naturfreunde höflich um Beachtung dieser „Hausordnung“ der Natur. umwelt Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5201 rudi.alge@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 11 / 22 29

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