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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 12 | Freitag 25. März 2022

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SPERRIGER BAUM- UND

SPERRIGER BAUM- UND STRAUCHSCHNITT umwelt Ab dem 1. Freitag im April, Mai, Juni, September, Oktober und November wird sperriger Baum- und Strauchschnitt vor Ort abgeholt. Jährlich nutzen rund 500 Lustenauerinnen und Lustenauer dieses Angebot. So können jedes Jahr über 130 LKW-Fuhren gesammelt und einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden, ohne zusätzliche Verkehrsbelastung. Übrigens: Ein Teil des gesammelten Materials wird als Brennmaterial für die Biomasse-Nahwärmeanlage im Rathaus verwendet. Obstbaum- und Strauchschnitt mit Verdacht auf Feuerbrand bitte unbedingt separat halten! Folgendes ist zu beachten: Das abzuführende Material ist gut sichtbar am Einfahrtsbereich des Grundstückes zu deponieren. Das Schnittgut soll geordnet bereitgestellt werden. Die Abholung erfolgt mit LKW und Kran, eine Lagerung unter Bäumen ist daher nicht zulässig. Laub an Baum- und Strauchmaterial stellt kein Problem dar. Achtung: Es darf nur sperriger Baum- und Strauchschnitt zur Abfuhr bereitgestellt werden, kein Laub oder sonstiger Grünabfall! Für Laub, krautige und andere Grünabfälle können die dafür vorgesehenen 40-l oder 80-l Grünabfallsäcke verwendet werden. Diese sind im Weltladen, Jahnstraße 5 erhältlich. Bitte haben Sie Verständnis, wenn das abzuführende Material nicht gleich am ersten Abfuhrtag abgeholt wird. Aufgrund der Vielzahl an Anmeldungen kann sich die Abholung einige Tage verzögern. Eine weitere Abgabemöglichkeit besteht beim ASZ (Altstoffsammelzentrum) Königswiesen, Lustenau. Annahmezeiten: März bis Oktober Montag : Dienstag bis Freitag: Jeden Samstag: 7 - 11.45 Uhr | 13 - 17.45 Uhr 7 - 11.45 Uhr | 13 - 16.45 Uhr 8.30 - 11.45 Uhr Zu spät bereitgestelltes Material kann nicht mehr berücksichtigt werden. Wir ersuchen um Verständnis, dass aufgrund des maschinellen Abtransportes Kleinteile wie feines Reisig oder Bruchstücke nicht mitgenommen werden können. Für jeden angefangenen m³ werden € 10,– nach der Abholung in Rechnung gestellt. November bis März Montag bis Freitag: Jeden Samstag: 7 - 11.45 Uhr | 13 - 16.45 Uhr 8.30 - 11.45 Uhr Diese und weitere Informationen über Abfallentsorgungsmöglichkeiten entnehmen Sie dem Gemeindeblatt oder der Website unter www.lustenau.at/abfall. Anmeldung: www.lustenau.at/formulare Anmeldeschluss: jeweils 16 Uhr am Vortag des 1. Abholtages im Monat Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5202 guenter.boesch@lustenau.at 30 Nr. 12 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG der Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung Lustenau über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für das Grundstück GST NR 3190, KG Lustenau, Bahnhofstraße rathaus Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau hat in ihrer Sitzung vom 10.03.2022 den Entwurf einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für das Grundstück GST NR 3190, KG Lustenau, Bahnhofstraße, gemäß § 31 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen. Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wird vier Wochen auf der Homepage der Gemeinde (www.lustenau.at/ kundmachungen ; FWP389MBN-Veröffentlichung) von 21.03.2022 bis 18.04.2022 veröffentlicht. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5201 rudi.alge@lustenau.at SPRECHSTUNDE DES LANDESVOLKSANWALTES Am 5. April ist Landesvolksanwalt Klaus Feurstein im Rathaus für Sie da. rathaus Auf seiner Tour durch Vorarlberg macht Landesvolksanwalt Klaus Feurstein auch im Rathaus Station. Am Dienstag, den 5. April ist er von 8.30 bis 11.30 im Sitzungszimmer 14 (1. Stock) für Sie da. Bitte melden Sie sich für einen Termin per Telefon (+43 5574 47027) oder E-Mail buero@landesvolksanwalt.at an. können sich Bürgerinnen und Bürger rasch, einfach und persönlich informieren und ihre Beschwerden, Anregungen und Anfragen vorbringen. Die Aufgabe des Landesvolksanwalts ist es, Menschen bei Problemen oder Unstimmigkeiten in der Landes- oder Gemeindeverwaltung zu unterstützen. Bei diesen Sprechtagen Landesvolksanwalt Vorarlberg T +43 5574 8181-47027 buero@landesvolksanwalt.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 12 / 22 31

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