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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 13 | Freitag 1. April 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

BLUTSPENDE- AKTION

BLUTSPENDE- AKTION 2022 soziales Die 3 Blutspendeaktionen in unserer Gemeinde haben ein gutes Gesamtergebnis gebracht. Insgesamt konnten 281 Blutkonserven an den Blutspendedienst des Österreichischen Roten Kreuzes – Landesverband Vorarlberg übergeben werden. Die Aktionen erbrachten folgende Einzelergebnisse: 7.3. Mittelschule Hasenfeld 65 Spender:innen 16.3. Mittelschule Kirchdorf 100 Spender:innen 21.3. Mittelschule Rheindorf 116 Spender:innen Herzlichen Dank allen Spenderinnen und Spendern für die Hilfsbereitschaft. Mit diesem Blut kann wieder vielen kranken Mitmenschen in unserem Bundesland entscheidend geholfen werden. Vielen Dank den freiwilligen Helfer:innen des Roten Kreuzes der Ortsstelle Lustenau, den Mitarbeiter:innen unseres Bauhofes, den Schulwartinnen und Schulwarten der Mittelschulen Hasenfeld, Kirchdorf und Rheindorf, sowie den Bediensteten des Sozialreferates für die Gesamtleitung dieser Aktion. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 (0)5577 8181-3003 yvonne.ulrich@lustenau.at ABHOLUNG RHEINTALISCHE DER WEIHNACHTSBÄUME MUSIKSCHULE musik Tag der offenen Tür Datum: Samstag, 2.4. Beginn: 9 – 12 Uhr Rheintalische Musikschule, Maria-Theresien-Str. 61, Lustenau 9 – 11 Uhr Alte Schule Höchst, Kirchplatz 20, 10 – 12 Uhr Jazzseminar, Bildgasse 29, Lustenau Zwischen dem Haupthaus in der Maria-Theresien-Straße und dem Jazzseminar ist ein GRATIS Shuttlebus eingerichtet. Klassenabend Ferenc Röczey - Klavier Datum: Mittwoch, 6.4. Beginn: 18.30 Uhr Ort: Saal der Rheintalischen Musikschule Klassenvorspiel Beate Auer-Solchinger – Hackbrett, Steirische Harmonika, Zither Datum: Freitag, 8.4. Beginn: 17.30 Uhr Ort: Saal der Rheintalischen Musikschule Direktorin: Doris Glatter-Götz, MAS Maria-Theresien-Straße 61 6890 Lustenau T +43 5577 8181 4700 musikschule@lustenau.at www.lustenau.at/musikschule 22 Nr. 13 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

MASKENPFLICHT UND QUARANTÄNE Seit 24. März ist die Quarantäne gelockert und die Maskenpflicht verschärft gesundheit Am 24. März wurde die Maskenpflicht ausgeweitet. Sie gilt an folgenden Orten: • in Verkehrsmitteln, • im Handel und bei körpernahen Dienstleistungen, • in der Gastronomie und in Hotels (außer am Sitzplatz und im Zimmer) • in Sportstätten (außer bei der Sportausübung), • in Kultur- und Freizeiteinrichtungen • an Arbeitsorten • in Alten- und Pflegeheimen und Spitälern • bei Zusammenkünften gilt Maskenpflicht: o ab 100 Personen bei zugewiesenen Sitzplätzen (Theater, Kino etc.) o ab 100 Personen ohne zugewiesene Sitzplätze (Partys, Hochzeiten etc), wenn keine 3G-Nachweise kontrolliert werden. Diese Regelung gilt auch für die Nachtgastronomie. Neue Quarantäneregeln Ist man fünf Tage in Quarantäne und 48 Stunden symptomfrei, ist diese beendet. Es gelten aber fünf weitere Tage folgende Einschränkungen: • FFP2-Maskenpflicht bei Kontakt mit anderen Personen (auch im privaten Wohnbereich) • Meiden von Großveranstaltungen, vulnerablen Settings und Gastronomie (Ausnahme: Arbeitsort), • Betretungsverbot für Einrichtungen in denen nicht durchgehend Maske getragen wird (Gastro, Fitness, Sportstätten etc.) • Kein Besuch von Sportveranstaltungen, Konzerte etc. • Arbeiten am Arbeitsplatz ist möglich, wenn Maske getragen wird oder Schutzeinrichtungen bestehen. Von diesen Einschränkungen ist ein Freitesten möglich. Ist der PCR-Test negativ oder liegt der Ct-Wert bei 30 oder höher, sind die Einschränkungen beendet. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T 05577 8181-0 gemeindeblatt@lustenau.at www.lustenau.at/marketing Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 13 / 22 23

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