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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 13 | Freitag 2. April 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUND- MACHUNG über die

KUND- MACHUNG über die in der 5. Sitzung der Gemeindevertretung am 11.03.2021 gefassten Beschlüsse rathaus Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2020 den Entwurf einer Verordnung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Lustenau betreffend die Grundstücke PUNKT 1 - BEITRITT ZUM REGIONALEN MOBILITÄTSMANAGEMENT PLAN B Es wird von der Gemeindevertretung einstimmig mit 36:0 Stimmen wie folgt beschlossen: Die Gemeindevertretung beschließt den Beitritt der Marktgemeinde Lustenau zum regionalen Mobilitätsmanagement plan b der Gemeinden Bregenz, Hard, Kennelbach, Lauterach, Schwarzach und Wolfurt. Für Lustenau fallen jährliche Kosten in der Größenordnung von ca. € 22.500,- brutto an. Ergänzend sind personelle Ressourcen auf politischer und auf Verwaltungsebene einzubringen. Zusätzliche Aufwände können für konkrete größere Umsetzungen in der Gemeinde entstehen. PUNKT 2 - CAMPUS ROTKREUZ - ÖRTLICHE BAUAUFSICHT Es wird von der Gemeindevertretung einstimmig mit 36:0 Stimmen wie folgt beschlossen: Die Gemeindevertretung beschließt für den Campus Rotkreuz, die örtliche Bauaufsicht zum Bruttopreis von € 713.400,- an das Büro Querformat ZT GmbH, Steinebach 3 in 6850 Dornbirn zu vergeben. PUNKT 3 - ZENTRUM BAUFELD WEST PUNKT 3.1 - BEBAUUNGSPLAN ZENTRUM BAUFELD WEST GST-NR 641/2 UA Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. PUNKT 3.2 - "2226 AM KIRCHPLATZ - LEBEN IM ZENTRUM" - ANKAUF VON TIEFGARAGENPLÄTZEN Es wird von der Gemeindevertretung mehrheitlich mit 29:7 Stimmen wie folgt beschlossen: Die Marktgemeinde Lustenau kauft ca. 50 Tiefgaragenplätze zu einem Kaufpreis von ca. € 1.700.000,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, um diese für das öffentliche Parken im Zentrum zur Verfügung zu stellen. PUNKT 4 - RAUMPLANUNGSVERTRAG GST-NR 5197/1 Es wird von der Gemeindevertretung einstimmig mit 36:0 Stimmen wie folgt beschlossen: Dem vorliegenden Raumplanungsvertrag (Projektsicherungsvertrag) gem. § 38a Vorarlberger Raumplanungsgesetz, abgeschlossen zwischen der Grundstückseigentümerin und der Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, betreffend die Gst-Nrn 5197/1 wird zugestimmt. PUNKT 5 - ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Diese Verordnungen werden gesondert kundgemacht. Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at 22 Nr. 13 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG über die in der 5. Sitzung der Gemeindevertretung am 11.03.2021 gefassten Beschlüsse PUNKT 6 - ÜBERNAHME INS ÖFFENTLICHE GUT PUNKT 6.1 - GST. NR. 7375 Es wird von der Gemeindevertretung einstimmig mit 36:0 Stimmen wie folgt beschlossen: rathaus Die Gemeindevertretung beschließt die Wegparzelle Gst-Nr 7375, in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Lustenau zu übernehmen. PUNKT 6.2 - PRIVATWEG HAINWEG Es wird von der Gemeindevertretung mehrheitlich mit 35:1 Stimmen wie folgt beschlossen: Die Gemeindevertretung beschließt, die Privatstraße Hainweg, Gst.Nr. 7487 und Gst.Nr. 7490, in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Lustenau zu übernehmen. Von einer Kostenbeteiligung für Befestigungs-, Entwässerungs- und Asphaltierungsarbeiten durch die Miteigentümer der Wegparzellen Gst-Nr 7485 und 7490 wird abgesehen. PUNKT 7 - ERWEITERUNG DER HUNDEVERORDNUNG Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. PUNKT 8 - GRUNDSTÜCKSANGELEGENHEITEN PUNKT 8.1 - ERRICHTUNG VON GEMEINDEBAUTEN, KANAL, WASSERVERSORGUNG UND STRAßENBAU UMLEGUNGS- GEBIET FORSTSTRAßE/HOHENEMSER STRAßE Es wird von der Gemeindevertretung einstimmig mit 34:0 Stimmen wie folgt beschlossen: Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 50 Abs 1 lit b Z 11 GG im Umlegungsgebiet Forststraße/Hohenemser Straße folgende Bauten zu errichten: • Kanalisation entsprechend dem Einreichprojekt • Wasserversorgung entsprechend dem Einreichprojekt • Straßenbau entsprechend dem Einreichprojekt PUNKT 8.2 - GST-NR 4167/2 - ABSTANDSNACHSICHT MP5 OBJEKT GMBH Es wird von der Gemeindevertretung einstimmig mit 35:0 Stimmen wie folgt beschlossen: Die Grundstückseigentümerin plant die Errichtung einer Trafostation zur Stromabdeckung auf ihrer Liegenschaft Gst-Nr 4167/2. Die Marktgemeinde Lustenau stimmt zu, dass die Grundstückseigentümerin die Trafostation direkt an die Grenze zur gemeindeeigenen Liegenschaft Gst-Nr 4167/4 errichtet. Der gesetzlich vorgesehene Mindestabstand beträgt 2 Meter und wird zur Gänze unterschritten. Die Abstandsnachsicht wird unentgeltlich und auf Gegenseitigkeit eingeräumt. Am Bauwerk notwendige Instandhaltungsarbeiten dürfen auf der Gemeindeliegenschaft Gst-Nr 4167/4 durchgeführt werden. PUNKT 8.3 - "UMLEGUNG FORSTSTRAßE" - GRUNDABLÖSE Es wird von der Gemeindevertretung einstimmig mit 36:0 Stimmen wie folgt beschlossen: Die Marktgemeinde Lustenau erwirbt die Grundstücksanteile an der Liegenschaft Gst-Nr 7752 (84 m² an der Erschließungsstraße) und an der Gst-Nr 7751 (35 m² an der Retentionsfläche) zu einem Preis von insgesamt € 10.000,-. Die Anteile werden an die Marktgemeinde Lustenau übertragen. Die Marktgemeinde Lustenau übernimmt die Kosten der Straßenerrichtung, Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 13 / 21 23

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