Aufrufe
vor 2 Jahren

Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 13 | Freitag 2. April 2021

  • Text
  • Infos
  • Marktgemeinde
  • Gemeindevertretung
  • Gemeindeblatt
  • Lustenauer
  • Lustenau
Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

TESTSTATION

TESTSTATION REICHSHOFSAAL Selbsttests unter Aufsicht gesundheit Auch im April ist die Teststation Reichshofsaal montags, dienstags, donnerstags von 17 bis 20 Uhr und freitags von 16 bis 19 Uhr in Betrieb. Ab Dienstag, den 6. April werden im Reichshofsaal ausschließlich Selbsttests unter Aufsicht durchgeführt. Antigen-Selbsttests unter Aufsicht (im Testlokal) - gelten für den Besuch der Gastronomie, für körpernahe Dienstleistungen, den Besuch von Veranstaltungen, Jugendangeboten und Selbsthilfegruppen: 48 h gültig - gelten für Pendler und als Berufsgruppentest 7 Tage lang Teststation Reichshofsaal – Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag: 17 bis 20 Uhr Freitag: 16 bis 19 Uhr Anmeldung unter www.vorarlbergtestet.at oder T 0800 201 360 Wohnzimmertests gelten für 24 Stunden, wenn sie unter www.vorarlberg.at/coronatest angemeldet werden. Diese Tests werden von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr gratis im Reichshofsaal ausgegeben. Ist er negativ, können Erwachsene ins Theater oder Konzert und zur Selbsthilfegruppe. Die Kinder können auch sportlich aktiv werden: 1. QR-Code auf den Test kleben und die nach Anmeldung erhaltene ID eintragen 2. Ergebnisstreifen aufbringen 3. Foto vom Wohnzimmertest machen 4. Test entwerten 5. Zweites Foto machen und beide Fotos hochladen 6. Bestätigung (per Mail und SMS) abwarten Ausgabe Wohnzimmertests: Montag – Freitag, 8 bis 12 Uhr Rathausstraße 1 6890 Lustenau T 05577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at 26 Nr. 13 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

ABFALLSACK- KONTINGENTE 2021 und Vorschreibung der Abfallgebühren umwelt In nächster Zeit werden die Abfallgebühren für 2021 vorgeschrieben. Zeitgleich erfolgt die Zustellung der Abfallsack-Kontingente. Wichtig: Für eine problemlose Zustellung ist die Beschriftung der Wohnungs- bzw. Haustür mit Namen oder Top-Nummer erforderlich. Die Zustellung der Kontingente erfolgt in den Monaten März und April. Ist bis Ende April keine Zustellung erfolgt, melden Sie sich unter Angabe der Kundennummer (siehe Abfallgebührenbescheid) oder Name, Adresse und Telefonnummer unter 05577 8181-5000. Die Zusteller tragen Warnwesten, die mit dem Hinweis „Im Auftrag der Gemeinde Lustenau“ gekennzeichnet sind. Keine Ausgabe im Gemeindeamt Die vorgeschriebenen Abfallsäcke werden Ihnen direkt vor die Haus- beziehungsweise Wohnungstür zugestellt. Im Rathaus werden keine Abfallsäcke mehr ausgegeben. Die Abfallgebührenvorschreibung beinhaltet: • eine personenbezogene Abfall-Grundgebühr von € 15,20 inkl. 10 % MwSt. Minderjährige: Die Grundgebühr wird jeweils für höchstens 2 Personen unter 18 Jahren vorgeschrieben. Wohnungen mit 1 Person Wohnungen mit 2 Personen Wohnungen mit 3 Personen Wohnungen mit 4+ Personen 12 x 60 Liter (2 Rollen) 18 x 60 Liter (3 Rollen) 30 x 60 Liter (5 Rollen) 36 x 60 Liter (6 Rollen) Bioabfallsäcke werden nicht über die Gebühren vorgeschrieben. Diese können über den Weltladen, Jahnstraße 5, sowie im Handel bezogen werden: Spar König, Hohenemser Straße 3a Eurospar Rheincenter, Kapellenstraße 1 Spar Feurstein, Reichsstraße 48b Sutterlüty, Kaiser-Franz-Josef-Straße 2 Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist verpflichtend und ein wichtiger Beitrag zur Rückgewinnung von Energie und Kompost. Abfall | v-App Die Abfall-App bietet eine Vielzahl an Funktionen wie zum Beispiel die Erinnerung an sämtliche Abfallsammeltermine. Die App zum Download und weitere Informationen in Sachen Abfallentsorgung unter www.umweltv.at. Weitere Informationen: www.lustenau.at/abfall • ein wohnungsbezogenes Basispaket an Restabfall säcken für Wohnungen mit 1 Person (6 x 20 Liter) und Wohnungen mit 2 oder mehr Personen (6 x 40 Liter) • ein personenbezogenes Jahreskontingent an Gelben Säcken (gratis) bis 4 Personen je Wohneinheit Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5202 guenter.boesch@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 13 / 21 27

LUSTENAUER GEMEINDEBLATT

© Marktgemeinde Lustenau 2023