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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 13 | Freitag 27. März 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

ELTERNBERATUNG

ELTERNBERATUNG Elternberatungsstelle geschlossen Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zum Corona-Virus bleibt die Elternberatungsstelle vom 16. März 2020 bis 10. April 2020 geschlossen! Vielen Dank für Ihr Verständnis. Telefonische Beratungen und Hausbesuche mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung sind weiterhin möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Karoline Greber, M 0650 4848750 www.eltern.care soziales Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4103 brigitte.drexler@lustenau.at TRICKBETRÜGER mit Corona-Masche Die Polizei warnt vor Trickbetrügern, die das Corona-Virus für betrügerische Maschen nutzen: „Bitte seien Sie jetzt besonders achtsam und kritisch, wenn Sie verdächtige E-Mails, unbekannte oder anonyme Telefonanrufe bekommen. Lassen Sie Unbekannte nicht in die Wohnung und geben Sie ihnen kein Geld.“ polizei Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at SERVICE- STELLE Die Servicestelle für Betreuung und Pflege ist für Besucherinnen und Besucher geschlossen. gesundheit Die Mitarbeiterinnen sind telefonisch und per E-Mail für Ihre Anliegen und Fragen erreichbar. Bei Fragen und Anliegen zur Betreuung und Pflege kontaktieren Sie uns unter T 05577 8181-3300, servicestelle@lustenau.at Servicestelle für Betreuung und Pflege Schützengartenstraße 10a 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3300 servicestelle@lustenau.at 26 Nr. 13 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

ABFALLSACK- KONTINGENTE 2020 und Vorschreibung der Abfallgebühren umwelt In nächster Zeit werden die Abfallgebühren für 2020 vorgeschrieben. Zeitgleich erfolgt die Zustellung der Abfallsack-Kontingente. Wichtig: Für eine problemlose Zustellung ist die Beschriftung der Wohnungs- bzw Haustür mit Namen oder Top-Nummer erforderlich. Die Zustellung der Kontingente mittels Tragetasche erfolgt in den Monaten März und April. Ist in diesem Zeitraum keine Zustellung erfolgt, melden Sie sich unter Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer unter 05577 8181-5000. Die Zusteller tragen Warnwesten, die mit dem Hinweis „Im Auftrag der Gemeinde Lustenau“ gekennzeichnet sind. Keine Ausgabe im Gemeindeamt Die vorgeschriebenen Abfallsäcke werden Ihnen zugestellt. Sie müssen sie nicht im Gemeindeamt abholen. Die Abfallgebührenvorschreibung beinhaltet: • eine personenbezogene Abfall-Grundgebühr von € 14,90 inkl. 10 % MwSt. Die Grundgebühr wird für höchstens 2 Personen unter 18 Jahre vorgeschrieben. • ein wohnungsbezogenes Basispaket an Restabfallsäcken für Wohnungen mit 1 Person (6 x 20 Liter) und Wohnungen mit 2 oder mehr Personen (6 x 40 Liter) • eine personenbezogene Anzahl an Gelben Säcken (gratis) bis 4 Personen je Wohneinheit Wohnungen mit 1 Person 12 x 60 Liter (2 Rollen) Wohnungen mit 2 Personen 24 x 60 Liter (4 Rollen) Wohnungen mit 3 Personen 36 x 60 Liter (6 Rollen) Wohnungen mit 4+ Personen 54 x 60 Liter (9 Rollen) Bioabfallsäcke werden nicht über die Gebühren vorgeschrieben, diese können im INTEGRA Postpartnershop im Rheindorf, Bahnhofstraße 5, bezogen werden. Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist verpflichtend und ein wichtiger Beitrag zur Rückgewinnung von Energie und Kompost. Bioabfallsammlung NEU - Flyer Als Beilage erhalten Sie einen Info-Flyer zur neuen Bioabfallsammlung mit Stärkesäcken, die in diesem Jahr startet und die Papiersäcke ablösen wird. www.abfallv.at/bioabfall Abfall | v-App Erinnerung an sämtliche Abfallsammeltermine und weitere Informationen in Sachen Abfallentsorgung unter www. abfallv.at. Weitere Informationen: www.lustenau.at/abfall Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5201 guenter.boesch@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 13 / 20 27

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