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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 15 | Freitag 15. April 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUND- MACHUNG über die

KUND- MACHUNG über die in der 15. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.03.2022 gefassten Beschlüsse rathaus 1. BERICHT DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die 7. Sitzung des Prüfungsausschusses vom 10.02.2022 einstimmig mit 36:0 Stimmen zur Kenntnis. 2. VERORDNUNG NACH § 16B RPG – PUBLIKUMSINTENSIVE VERANSTALTUNGSSTÄTTEN Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 3. VERORDNUNG ÜBER DIE ABGABEPFLICHT FÜR DAS ABSTELLEN VON KRAFTFAHRZEUGEN AUF STRASSEN MIT ÖFFENTLICHEM VERKEHR (PARKABGABEVERORDNUNG) Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 4. VERORDNUNG ÜBER DAS MINDESTMASS DER BAULICHEN NUTZUNG - GST-NR 3190 Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 5. RAUMPLANUNGSVERTRÄGE 5.1. GST-NR 2460 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: „Dem vorliegenden Raumplanungsvertrag (Verwendungsvereinbarung) gem. § 38a Abs 2 lit a Vorarlberger Raumplanungsgesetz, abgeschlossen zwischen 1. Werner Hämmerle (28.08.1954), Hofsteigstraße 71, 6890 Lustenau, als Grundstückseigentümer einerseits, und der 2. Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, andererseits, betreffend das Gst-Nr 2460 wird zugestimmt.“ 5.2. GST-NR 4369/4 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: „Dem vorliegenden Raumplanungsvertrag (Verwendungsvereinbarung) gem. § 38a Abs 2 lit a Vorarlberger Raumplanungsgesetz, abgeschlossen zwischen 1. Hedwig Hämmerle (26.03.1935), Feldkreuzstraße 22, 6890 Lustenau als Grundstückseigentümerin sowie 2. Simon Hämmerle (18.10.1988) als künftiger Grundstückseigentümer einerseits, und der 3. Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, andererseits, betreffend das Gst-Nr 4369/4 mit einer Fläche von rd. 463 m² wird zugestimmt.“ 5.3. GST-NR 5654/5 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: „Dem vorliegenden Raumplanungsvertrag (Verwendungsvereinbarung) gem. § 38a Abs 2 lit a Vorarlberger Raumplanungsgesetz, abgeschlossen zwischen 1. Egon Hämmerle (13.05.1964), Untere Aue 24, 6890 Lustenau und 2. Anita Rosmarie Hämmerle (20.09.1963), Untere Aue 24, 6890 Lustenau als Grundeigentümer sowie 3. Leonie Orschulik (02.07.1992), Badlochstraße 44c, Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 20 Nr. 15 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG über die in der 15. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.03.2022 gefassten Beschlüsse 6890 Lustenau, 4. Laura Hämmerle (05.09.1994), Untere Aue 24, 6890 Lustenau und 5. Konrad Hämmerle (09.05.1998), Untere Aue 24, 6890 Lustenau als künftige Grundstückseigentümer einerseits, und der 6. Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, andererseits, betreffend der Umwidmung des Gst-Nr 5654/5 wird zugestimmt.“ rathaus 6. ÄNDERUNGEN DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Diese Verordnungen werden gesondert kundgemacht. 7. CAMPUS ROTKREUZ - SCHLOSSERARBEITEN Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Schlosserarbeiten beim Projekt "Campus Rotkreuz" auf Basis des Angebots der Firma Schlosserei Klocker GmbH, Stöckenstraße 21, 6850 Dornbirn, zum Nettopreis von € 868.319,-.“ 8. GRUNDSTÜCKSANGELEGENHEITEN 8.1. ANTRAG SPORTGEBÄUDE WIESENRAIN Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: „Gemäß § 50 Abs1 lit. b) Z. 11 Gemeindegesetz wird beschlossen, beim Sportplatz Wiesenrain ein neues Umkleidegebäude nach den Entwurfsplänen des Architekten DI Peter Muxel, Lustenau (15.09.2021), zu errichten. Das Bauvorhaben wird in den Jahren 2022 und 2023 realisiert. Der Kostenrahmen für die Errichtungskosten gemäß ÖNORM B 1801-1 (1-9) wird mit € 1.695.000,- exkl. Mehrwertsteuer mit einer Genauigkeit von +/- 15 % festgelegt. Die Finanzierung erfolgt durch Eigenmittel.“ 8.2. GST-NR 3711/1 - DIENSTBARKEIT ÖFFENTLICHER BUSWARTEPLATZ UND ÖFFENTLICHES GEHEN Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: „Die „raumfabrik bauträger gmbh“ und die Marktgemeinde Lustenau schließen einen Dienstbarkeitsvertrag ab. Darin wird grundbücherlich sichergestellt, dass auf der Liegenschaft Gst-Nr 3711/1 – im Eigentum der raumfabrik bauträger gmbh – ein öffentlicher Buswarteplatz errichtet werden darf. Gleichzeitig räumt die raumfabrik bauträger gmbh der Marktgemeinde Lustenau ein öffentliches Gehrecht über ihre Liegenschaft entlang des Kreuzungsbereiches Staldenstraße – Neudorfstraße ein. Die Marktgemeinde Lustenau verpflichtet sich, die Kosten des Bodenbelages im Dienstbarkeitsbereich zu tragen. Die Errichtung und die Instandhaltung der öffentlichen Anlagen erfolgt auf Kosten der Marktgemeinde Lustenau.“ 8.3. GST-NR 52/1, ANMIETUNG VON RÄUMLICHKEITEN (STALDENSTRASSE 7) Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau mietet von Herrn Dr. Gerd Bösch, Rebenstraße 40, CH-Birchwil, diverse Räumlichkeiten im Objekt Staldenstraße 7, Lustenau, auf unbestimmte Zeit. Der monatliche Mietzins beträgt aktuell € 1.020,- inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das unbefristete Mietverhältnis kann jederzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten aufgekündigt werden.“ Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 15 / 22 21

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