KUND- MACHUNG Der Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 10.03.2022 über die Errichtung von publikumsintensiven Veranstaltungsstätten in Kern-, Wohn- und Mischgebieten rathaus Die nachstehende Verordnung beschlossen von der Gemeindevertretung am 10.03.2022, genehmigt mit Bescheid der Landesregierung vom 28.03.2022, Zl. VIIa-50.030.55-5//-635, wird hiermit gemäß § 32 Abs. 1 Gemeindegesetz zwei Wochen durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht. „VERORDNUNG der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 10.03.2022 über die Errichtung von publikumsintensiven Veranstaltungsstätten in Kern-, Wohn- und Mischgebieten Gemäß § 16b in Verbindung mit § 23 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, idgF, wird verordnet: Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Lustenau dürfen publikumsintensive Veranstaltungsstätten in Kern-, Wohn- und Mischgebieten nur bei Vorliegen einer Widmung als besondere Fläche nach § 16b Abs 5 RPG errichtet werden.“ Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5000 bauamt@lustenau.at BIBLIOTHEK GESCHLOSSEN bibliothek Die Bibliothek bleibt am Karfreitag, 15.4. und Karsamstag, 16.4. geschlossen! Wir wünschen allen unseren Besucher:innen frohe Ostern! Euer Team der Bibliothek! Pontenstraße 20 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4800 bibliothek@lustenau.at 22 Nr. 15 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt
ABFALLSACK- KONTINGENTE 2022 und Vorschreibung der Abfallgebühren umwelt In nächster Zeit werden die Abfallgebühren für 2022 vorgeschrieben. Zeitgleich erfolgt die Zustellung der Abfallsack-Kontingente. Wichtig: Für eine problemlose Zustellung ist die Beschriftung der Wohnungs- bzw. Haustür mit Namen oder Top-Nummer erforderlich. Die Zustellung der Kontingente erfolgt in den Monaten März und April. Ist bis Ende April keine Zustellung erfolgt, melden Sie sich unter Angabe der Kundennummer (siehe Abfallgebührenbescheid) oder Name, Adresse und Telefonnummer unter 05577 8181-5000. Die Zustellung erfolgt durch die Pedal Piraten emissionsfrei in ganz Lustenau. Keine Ausgabe im Rathaus Die vorgeschriebenen Abfallsäcke werden Ihnen direkt vor die Haus- beziehungsweise Wohnungstür zugestellt. Im Rathaus werden keine Abfallsäcke mehr ausgegeben. Bioabfallsäcke werden nicht über die Gebühren vorgeschrieben. Diese können über den Weltladen, Jahnstraße 5, sowie im Handel bezogen werden: Spar König, Hohenemser Straße 3a Eurospar Rheincenter, Kapellenstraße 1 Spar Feurstein, Reichsstraße 48b Sutterlüty, Kaiser-Franz-Josef-Straße 2 Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist verpflichtend und ein wichtiger Beitrag zur Rückgewinnung von Energie und Kompost. Abfall | v-App Die Abfall-App bietet eine Vielzahl an Funktionen wie zum Beispiel die Erinnerung an sämtliche Abfallsammeltermine. Die App zum Download und weitere Informationen in Sachen Abfallentsorgung unter www.umweltv.at. Weitere Informationen: www.lustenau.at/abfall Die Abfallgebührenvorschreibung beinhaltet: • eine personenbezogene Abfall-Grundgebühr von € 15,60 inkl. 10 % MwSt. Die Grundgebühr wird je Wohnung für höchstens 2 Personen unter 18 Jahre vorgeschrieben. • ein wohnungsbezogenes Basispaket an Restabfallsäcken für Wohnungen mit 1 Person (6 x 20 Liter) und Wohnungen mit 2 oder mehr Personen (6 x 40 Liter) • ein personenbezogenes Jahreskontingent an Gelben Säcken (gratis) bis 4 Personen je Wohneinheit Wohnungen mit 1 Person 12 x 60 Liter (2 Rollen) Wohnungen mit 2 Personen 18 x 60 Liter (3 Rollen) Wohnungen mit 3 Personen 30 x 60 Liter (5 Rollen) Wohnungen mit 4+ Personen 36 x 60 Liter (6 Rollen) Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5202 guenter.boesch@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 15 / 22 23
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