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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 15 | Freitag 16. April 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Bibliothek Distance

Bibliothek Distance Learning und kein Platz? Ab in die Paukerei! In letzter Zeit erreichten uns immer mehr Anfragen, ob in der Bibliothek ein Arbeitsplatz verfügbar wäre, um die Aufgaben des Homeschoolings in Ruhe zu erledigen. Leider ist dies in den Räumen der Bibliothek nicht erlaubt, aber Not macht bekanntlich erfinderisch. Die Paukerei „Unser Team und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts und der IT-Abteilung des Rathauses haben in den nicht genutzten Räumen des Friseurs Egger direkt neben der Bibliothek zwei coronakonforme Arbeitsplätze eingerichtet. Nutzen können diese Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren und Studentinnen und Studenten“, freut sich Bibliotheksleiterin Alexandra Jank. „Computer und W-LAN stehen für alle zur Verfügung, die daheim keine Möglichkeit haben, in Ruhe dem Unterricht zu folgen.“ Das Angebot ist kostenlos und kann zu fix gebuchten Zeiten genutzt werden. Wer seinen eigenen Laptop mitbringen möchte, kann das natürlich auch. Bibliothek Paukerei Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 – 13.00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag von 15.00 – 19.00 Uhr Samstag von 10.00 – 13.00 Uhr Ablauf: 1. Name, Alter, Telefonnummer und Zeit per Mail an bibliothek@lustenau.at schicken. 2. Eine Bestätigung wird dann zugesandt. 3. Schlüssel in der Bibliothek abholen und Nutzungsvereinbarung unterschreiben. 4. Mit Maske, Abstand und den notwendigen Hygienemaßnahmen in Ruhe arbeiten. 5. Schlüssel wieder abgeben. Die Paukerei neben der Bibliothek ist der perfekte Ort für ruhiges Lernen. Die Paukerei neben der Bibliothek ist der perfekte Ort für ruhiges Lernen. 14 Nr. 15 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERORDNUNG Pfarrweg - Verkehrsbeschränkungen (Totalsperren) polizei Betrifft: Pfarrweg - Verkehrsbeschränkungen (Totalsperren) Zahl: L120.2F3-52/2021 Verordnung Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 08. Juni 2006 wird auf Grund von Straßenbauarbeiten auf dem Pfarrweg (vorgesehener Zeitraum: 19. April bis 4. Juni 2021) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Anrainer- und Baustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister i.A. Kdt. Schreiber René Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf der angeführten Straße für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren des Pfarrweges im Bereich von der Zufahrt zu Hnr. 11/11a und Kreuzung mit der Staldenstraße sowie von der Kreuzung mit der Holzstraße bis zum Hnr. 6 (Bereiche siehe auch Skizze) verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainerund Baustellenverkehr ausgenommen. § 2 Fußgängern ist das Begehen des unter § 1 angeführten Teilstückes des Pfarrweges verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainer- und Baustellenverkehr ausgenommen. § 3 Der Verkehr wird über Gemeindestraßen umgeleitet. § 4 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und § 52 lit. a Z 14b „Verbot für Fußgänger“, den Zusatztafeln Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 15 / 21 15

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