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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 16 | Freitag 22. April 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

SENDERBRÜCKEN

SENDERBRÜCKEN FREIGEGEBEN Seit 19. April sind die Brücken beim Sender freigegeben. verkehr Seit Dienstag, den 19. April, hat das Land Vorarlberg die Bauarbeiten an der neuen Brücke über die Dornbirner Ach beendet und die L41, Senderstraße nach Wolfurt und Höchsterstraße nach Dornbirn wieder für den Verkehr freigegeben. Die Busse der Linie 52a von Höchst über Lustenau Industrie Nord nach Dornbirn fahren wieder die normale Route. Die alte Holzbrücke steht den Radler:innen und Fußgänger:innen zur Verfügung. Abt. Straßenbau 6901 Bregenz T +43 5574 511-0 land@vorarlberg.at KLAVIER-MATINÉE Am Sonntag, den 24. April, 10.00 Uhr, spielen jugendliche Tastentiger:innen im Pfarrsaal Höchst. musik Durch eine Initiative der gebürtigen Höchster Brüder Karl- Heinz Blum und Professor Reinhard Blum (Mozarteum Innsbruck) gibt es seit drei Jahren eine blühende Kooperation der Klavierklassen der Rheintalischen Musikschule Lustenau Höchst Fußach mit der Musikschule der Stadt Innsbruck. Nachdem 2021 coronabedingt kein Austauschkonzert stattfinden konnte, freuen sich die Beteiligten aus Tirol und aus Vorarlberg nun auf Sonntag, den 24. April 2022. In der Matinée spielen jugendliche Pianist:innen unterschiedlichste Werke der Klavierliteratur, zum Teil auch Eigenkompositionen. Sonntag, 24.04.2022, 10.00 Uhr Dauer ca. 90 min, Eintritt frei Maria-Theresien-Straße 61 6890 Lustenau Tel +43 5577 8181-4700 musikschule@lustenau.at www.lustenau.at/musikschule 12 Nr. 16 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERORDNUNG Kreuzung Millennium Park - Zur Feldrast Betrifft: Kreuzung Millennium Park - Zur Feldrast; Verkehrsbeschränkung (Vorrang geben) Zahl: L120.2F2-3/2022-2 Verordnung Gemäß den §§ 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vlbg. Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 30/1995, wird im Interesse der Sicherheit des Verkehrs sowie aufgrund der Lage, Widmung und Beschaffenheit der an der Straße gelegenen Gebäude und Gebiete verordnet: § 2 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. c Z 23 StVO „Vorrang geben“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer polizei § 1 Fahrzeuglenker auf der Gemeindestraße „Millennium Park“ (östlich des Gebäudes Hnr. 3 „ZIMM“) haben vor dem Einfahren in die Gemeindestraße „Zur Feldrast“, den von links und von rechts kommenden Fahrzeugen gemäß § 19 Abs. 4 StVO Vorrang zu geben (siehe beiliegende Planskizze). Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 16 / 22 13

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