KUND- MACHUNG Änderung Flächenwidmungsplan rathaus Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 11.03.2021 über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, idgF, wird verordnet: Der Flächenwidmungsplan Lustenau wird nach Maßgabe der angeschlossenen Plandarstellung vom 02.03.2021 mit der Planzahl 031-333/286 wie folgt geändert: Grundstücksnummernverzeichnis Gst-Nr (TF) KG Nr. FWP – alt FWP – neu Fläche (m 2 ) 5052/3 92005 Freifläche Freihaltegebiet Freifläche Sondergebiet – 1142 Asphaltaufbereitung und -herstellung (befristet) Folgewidmung: Freifläche Freihaltegebiet 6936/3 92005 Freifläche Freihaltegebiet Freifläche Sondergebiet – 3070 Asphaltaufbereitung und -herstellung (befristet) Folgewidmung: Freifläche Freihaltegebiet 5197/1 92005 Freifläche Freihaltegebiet Freifläche Sondergebiet – 11815 Asphaltaufbereitung und -herstellung (befristet) Folgewidmung: Freifläche Freihaltegebiet 5052/3 92005 Freifläche Freihaltegebiet Freifläche Sondergebiet – 2264 Sichtschutzwall (befristet) Folgewidmung: Freifläche Freihaltegebiet 18291 Hinweis: Die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 12.04.2021, Zahl VIIa- 50.030.55-5//-564, genehmigt worden. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Planeinsicht Bauamt Zi 13 Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-5000 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at bauamt@lustenau.at 28 Nr. 16 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt
SICHERHEITSTIPP Sicheres Rasenmähen Der Frühling und das schöne Wetter bringen einen grünen und blühenden Garten mit sich. Auch der Rasen wächst und will gepflegt sein. Immer häufiger sieht man elektronisch gesteuerte Rasenroboter. Viele haben sich schon an die lautlose Arbeit dieser gewöhnt. Bei allem Komfort, den diese kleinen Helfer bieten, gilt es aber auch aufzupassen. „Denn man sollte nicht vergessen, dass man es bei jeder Art von Rasenmäher und trotz aller Sicherheitsvorrichtungen mit einem Werkzeug zu tun hat, das schneidet”, betont Mario Amann, Geschäftsführer von Sicheres Vorarlberg. Ob Spindelmäher, Elektro-, Akku- oder Benzinmäher: Gewisse Sicherheitsmaßnahmen sind immer nötig, um mit diesen verletzungsfrei zu arbeiten. An heißen Maschinenteilen hat sich schon so manche/r HobbygärtnerIn die Finger verbrannt. Gefahren gehen vor allem auch von rotierenden Messern und weggeschleuderten Fremdkörpern aus. Beim Mähen an Böschungen sind die Füße stark gefährdet. „Wichtig ist, die in der Bedienungsanleitung angeführten Sicherheitsvorschriften zu beachten”, sagt Amann. Dazu gehört auch, Kinder aus dem Arbeitsbereich und vom laufenden Rasenmäher fernzuhalten. Weitere Tipps zum sicheren Mähen: Vor dem Mähen sollten Steine und andere herumliegende Gegenstände aus der Wiese entfernt werden. Greifen Sie nie bei laufendem Motor unter das Gehäuse des Mähers (abgemähte Finger sind keine Seltenheit). Feste Schuhe mit Stahlkappen geben sicheren Stand und vor allem schützen sie die Zehen. Sicherheitsgriffe oder –bügel dürfen niemals durch Festbinden außer Kraft gesetzt werden. Der Motor soll unbedingt abgestellt werden, wenn der Mäher, und sei es nur kurzzeitig, nicht gebraucht wird. Sind Kinder in der Nähe muss der Zünd- bzw. Schaltschlüssel auch abgezogen werden. Die Messer sollten vor dem Mähen auf ihren einwandfreien Zustand und festen Sitz überprüft werden, Reparaturen sollen nur vom Fachhandel durchgeführt werden! Die regelmäßige Wartung des Rasenmähers erhöht zusätzlich die Sicherheit. Weitere Infos unter info@sicheresvorarlberg.at und www.sicheresvorarlberg.at. sicherheit Sicheres Vorarlberg Rwealschulstraße 6 / 1. Stock 6850 Dornbirn T +43 5572/54343-0 info@sicheresvorarlberg.at ’s Hämp ischt om nööchr as dar Schouopo. Zuerst ist er auf seinen eigenen Vorteil bedacht. Lustenauer Mundart Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 16 / 21 29
Laden...
Laden...
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
© Marktgemeinde Lustenau 2023