Aufrufe
vor 1 Jahr

Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 17 | Freitag 29. April 2022

  • Text
  • Wwwlustenauat
  • Gemeinde
  • Infos
  • Gemeindeblatt
  • Lustenauer
  • Lustenau
Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

VERLAUT- BARUNG über

VERLAUT- BARUNG über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen rathaus • Arbeitslosengeld RAUF! • NEIN zur Impfpflicht • Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen! • Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren! • Stoppt Lebendtier-Transportqual • Mental Health Jugendvolksbegehren Aufgrund der am 11. Februar 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 02. Mai 2022 bis (einschließlich) Montag, 09. Mai 2022, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 28. März 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. In dieser Gemneinde (diesem Magristrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen) Rathaus, Bürgerservice, Zimmer E6 an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, 02. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr, Dienstag, 03. Mai 2022, von 8 bis 20 Uhr, Mittwoch, 04. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag, 05. Mai 2022, von 8 bis 20 Uhr, Freitag, 06. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr, Samstag, 07. Mai 2022, von 8 bis 12 Uhr, Sonntag, 08. Mai 2022, geschlossen, Montag, 09. Mai 2022, von 8 bis 16 Uhr. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (09. Mai 2022), 20 Uhr, durchführen. Für den Bürgermeister: i.A. Jürgen Peter Rathausstraße · A-6890 Lustenau · +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3101 juergen.peter@lustenau.at 24 Nr. 17 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERORDNUNG Verkehrsbeschränkungen Säger- und Mühlefeldstraße Betrifft: Säger- und Mühlefeldstraße - Verkehrsbeschränkungen ("22. Luschnouar Sparkassen-Meile") Zahl: L130.2-28/2022 Verordnung Gemäß den §§ 43 Abs. 1 lit b und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vlbg. Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheit der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 30/1995, wird im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der Teilnehmer der Veranstaltung verordnet: § 2 Von diesem Verbot sind die Veranstaltungsteilnehmer ausgenommen. Die Umleitung erfolgt über Gemeindestraßen. § 3 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und nach § 52 lit. a Z 14 b “Verbot für Fußgänger”, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO “ausgenommen Veranstaltungsteilnehmer” sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. polizei § 1 Aus Anlass der Sportveranstaltung „22. Luschnouar Sparkassen-Meile“ wird • der Geh- und Radweg der Sägerstraße, von der Kreuzung mit der Mühlefeldstraße bis zur Einfahrt in den Geh- und Radweg nördlich der Rheinhalle, • der Geh- und Radweg nördlich der Rheinhalle, von der Sägerstraße bis zum Eingangstor des Parkstadion • sowie der Geh- und Radweg der Mühlefeldstraße, vom Kiesparkplatz westlich des Parkstadion bis zur Sägerstraße am 1. Mai 2022, in der Zeit von 09.45 Uhr bis 16.00 Uhr für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr gesperrt. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 17 / 22 25

LUSTENAUER GEMEINDEBLATT

© Marktgemeinde Lustenau 2023