KUND- MACHUNG rathaus Gem. § 5 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990, BGBl. Nr. 256/1990 idgF, hat der Bürgermeister jedes zweite Jahr 0,5 Prozent der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen der Jahrgänge 1958 bis 1997 durch ein Zufallsverfahren zu ermitteln und in einem Verzeichnis zu erfassen. Diese Amtshandlung ist öffentlich. Die Amtshandlung zur Ermittlung der Schöffen und Geschworenen nach den Bestimmungen des Geschworenen- und Schöffengesetzes, BGBl. 256/1990, findet am Dienstag, 03. Mai 2022, um 8 Uhr, im Rathaus, Zimmer E8 statt. Das sich ergebende Verzeichnis der ausgelosten Personen wird von Dienstag, 03. Mai 2022 bis einschließlich Donnerstag, 12. Mai 2022 während der Amtsstunden im Rathaus, Zimmer E6 (Bürgerservice) zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Während der Auflagefrist kann jedermann wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen wiederum können in gleicher Weise einen Befreiungsantrag stellen. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße · A-6890 Lustenau · +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3101 juergen.peter@lustenau.at 26 Nr. 17 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt
SPERRIGER BAUM- UND STRAUCHSCHNITT umwelt Ab dem 1. Freitag im April, Mai, Juni, September, Oktober und November wird sperriger Baum- und Strauchschnitt vor Ort abgeholt. Jährlich nutzen rund 500 Lustenauerinnen und Lustenauer dieses Angebot. So können jedes Jahr über 130 LKW-Fuhren gesammelt und einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden, ohne zusätzliche Verkehrsbelastung. Übrigens: Ein Teil des gesammelten Materials wird als Brennmaterial für die Biomasse-Nahwärmeanlage im Rathaus verwendet. Obstbaum- und Strauchschnitt mit Verdacht auf Feuerbrand bitte unbedingt separat halten! Folgendes ist zu beachten: Das abzuführende Material ist gut sichtbar am Einfahrtsbereich des Grundstückes zu deponieren. Das Schnittgut soll geordnet bereitgestellt werden. Die Abholung erfolgt mit LKW und Kran, eine Lagerung unter Bäumen ist daher nicht zulässig. Laub an Baum- und Strauchmaterial stellt kein Problem dar. Achtung: Es darf nur sperriger Baum- und Strauchschnitt zur Abfuhr bereitgestellt werden, kein Laub oder sonstiger Grünabfall! Für Laub, krautige und andere Grünabfälle können die dafür vorgesehenen 40-l oder 80-l Grünabfallsäcke verwendet werden. Diese sind im Weltladen, Jahnstraße 5 erhältlich. Bitte haben Sie Verständnis wenn das abzuführende Material nicht gleich am ersten Abfuhrtag abgeholt wird. Aufgrund der Vielzahl an Anmeldungen kann sich die Abholung einige Tage verzögern. Eine weitere Abgabemöglichkeit besteht beim ASZ (Altstoffsammelzentrum) Königswiesen, Lustenau. Annahmezeiten: März bis Oktober Montag : Dienstag bis Freitag: Jeden Samstag: 7 - 11.45 Uhr | 13 - 17.45 Uhr 7 - 11.45 Uhr | 13 - 16.45 Uhr 8.30 - 11.45 Uhr Zu spät bereitgestelltes Material kann nicht mehr berücksichtigt werden. Wir ersuchen um Verständnis, dass aufgrund des maschinellen Abtransportes Kleinteile wie feines Reisig oder Bruchstücke nicht mitgenommen werden können. Für jeden angefangenen m³ werden € 11,– nach der Abholung in Rechnung gestellt. November bis März Montag bis Freitag: Jeden Samstag: 7 - 11.45 Uhr | 13 - 16.45 Uhr 8.30 - 11.45 Uhr Diese und weitere Informationen über Abfallentsorgungsmöglichkeiten entnehmen Sie dem Gemeindeblatt oder der Website unter www.lustenau.at/abfall. Anmeldung: www.lustenau.at/formulare Anmeldeschluss: jeweils 16 Uhr am Vortag des 1. Abholtages im Monat Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5202 guenter.boesch@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 17 / 22 27
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