VERSCHÄRFUNGEN IN LUSTENAU FFP2-Masken- und Testpflicht im erweiterten Zentrumsbereich gesundheit Seit Dienstag, 27. April, gelten nach Verordnung des Landeshauptmannes in Lustenau verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus: Im erweiterten Zentrum gilt bis Dienstag, den 4. Mai eine FFP2-Masken- und Testpflicht. Damit sollen die Infektionen eingedämmt und ein neuerlicher Lockdown verhindert werden. Bereich im Ortsgebiet eingegrenzt Rund um das Rathaus wurde ein Bereich von rund 500 m eingegrenzt. Im Gebiet innerhalb Zollamt Lustenau-Au, Roseggerstraße/Radetzkystraße zur Staldenstraße/Holzstraße bis zum Engelkreisverkehr und Grindelstraße/Reichshofstraße/Reichsstraße bis zum Zollamt Au-Lustenau gilt: Beim Betreten des Gebiets sind eine FFP2- Maske und ein gültiger Coronatest (24 h registrierter Wohnzimmertest, 48 h Selbsttest unter Aufsicht und Antigengest in Teststraße oder 72 h PCR-Test) Pflicht. Ausgenommen ist der private Wohnbereich inkl Gärten, Garagen etc. Die Testpflicht gilt ab dem 11. Lebensjahr. Ein Antikörpernachweis der letzten drei Monate oder ein Infektionsnachweis der letzten sechs Monate ersetzt – wie bei der allgemeinen Corona-Verordnung für ganz Vorarlberg - die Testpflicht. Personen, die zB eine Apotheke, ein Lebensmittelgeschäft oder eine Arbeitsstätte aufsuchen, benötigen einen Test. Das Be- und Durchfahren des eingegrenzten Bereichs ist ohne Test und Maske zulässig. die Klassen jeweils zu 50 Prozent für Schularbeiten an die Schule zurückzuholen. Einzig die Abschlussklassen können in voller Präsenz an die Schulen kommen. Ausweitung der Testkapazitäten Die Testkapazitäten wurden ausgeweitet: Seit Dienstag, den 27. April, kann man ab 8.00 Uhr im Reichshofsaal ganztägig testen. Anmeldung bitte unter www.vorarlberg.at/coronatest. Am Weg zum Test ist man von der Testpflicht (Teststation Reichshofsaal) ausgenommen. Fitnessparcours und Habedere gesperrt Im Sportpark sind der stark frequentierte Fitnessparcours und der Jugendplatz Habedere gesperrt. Veranstaltungen abgesagt Der Wochenmarkt und alle Eigenveranstaltungen der Gemeinde sind in diesem Zeitraum abgesagt. Gespräche mit den Religionsgemeinschaften Außerdem führt die Gemeinde mit den Religionsgemeinschaften Gespräche und appelliert an deren Mitwirkung zur Eindämmung der besorgniserregenden Infektionen. Keine Cluster Nötig machen die Verschärfungen die gestiegenen Infektionszahlen in Lustenau aufgrund der britischen Mutation, die sich stark ausbreitet. Unter den Infektionsfällen ist kein Cluster festzustellen. Distance-Learning in der Oberstufe Weil sich auch viele Jugendliche unter den Infizierten befinden, hat das Land Vorarlberg beschlossen, dass in der Oberstufe der Lustenauer Schulen der Unterricht auf Distance-Learning umgestellt wird. Trotzdem ist es möglich, Rathausstraße 1 6890 Lustenau T 05577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at 20 Nr. 17 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt
Keine Ein- und Ausreisebeschränkung! Es ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich, das Ortsgebiet zu verlassen oder einzureisen. Appell an die Bevölkerung Die Gemeinde appelliert an die Bevölkerung: Liebe Lustenauerinnen und Lustenauer, bitte helft mit! Es ist notwendig, dass die Zahlen sinken. Nur so können wir einen neuerlichen Lockdown und weitere Verschärfungen verhindern. Reduziert die physischen Kontakte, haltet Abstand, testet und tragt die FFP2-Maske! gesundheit Im markierten Zentrumsbereich gelten eine FFP2-Masken- und Testpflicht (ausgenommen privater Wohnbereich). Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 17 / 21 21
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