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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 18 | Freitag 1. Mai 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

UNTERRICHT AN SCHULEN

UNTERRICHT AN SCHULEN Österreichweit werden die Schulen schrittweise ab 4. Mai wieder für den Unterricht geöffnet. bildung • Ab 4. Mai kehren Maturantinnen und Maturanten zurück sowie alle Schülerinnen und Schüler im Bereich der Berufsbildung. • Ab 18. Mai folgen die Pflichtschulen für alle 6- bis 14-Jährigen, also Volksschulen, AHS-Unterstufen, NMS und die Sonderschulen. • Die dritte Etappe der Schulöffnung folgt am 3. Juni mit den Schülerinnen und Schülern der Polytechnischen Schulen, der AHS-Oberstufe und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Der Schulbetrieb wird entlang der folgenden fünf Prinzipien organisiert: • Verdünnung durch Schichtbetrieb (Mo bis Mi, Do und Fr) • Lehrstoff: weniger ist mehr • Leistungsbeurteilung mit Augenmaß • Einhaltung der Hygienebestimmungen • Ausnahmen für spezielle Personengruppen Regeln: • Maskenpflicht für alle Personen am Weg in die Schule oder nach Hause, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen • Keine Maskenpflicht für die Volksschulen • Maskenpflicht für alle Personen ab der Sekundarstufe I im Gebäude außerhalb des Unterrichts (in den Pausen, am Gang, o.Ä.) • Verdichtete Reinigungsintervalle und Desinfektion an den Schulstandorten Der Schichtbetrieb wird durch die Schuldirektorinnen und Schuldirektoren eingeteilt, für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule, NMS und AHS-Unterstufe bis zum 4.Mai und für die übrigen Schülerinnen und Schüler bis zum 15. Mai. Alle relevanten Informationen erhalten die Eltern direkt von der Schule des Kindes. Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-4102 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at bildung@lustenau.at 28 Nr. 18 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

BETREUUNG IN DEN KINDERGÄRTEN Die Kindergärten bleiben weiterhin geöffnet. Die derzeit geltende eingeschränkte Betreuung in den Kindergärten wird laut des Erlasses des Bundesministeriums für Soziales und Gesundheit bis 15. Mai 2020 verlängert, ab 18. Mai gibt es neue Regelungen. bildung Laut Empfehlung des Ministeriums gilt ab 18. Mai 2020 • die Kindergartenbesuchspflicht für Kinder im letzten Kindergartenjahr und • die Rückkehr der 3- und 4-Jährigen mit Sprachförderbedarf Unter folgenden Bedingungen können die Kinder zu Hause bleiben und gelten trotz Kindergartenbesuchspflicht als entschuldigt: • wenn kindergartenpflichtige Kinder selbst zur Risikogruppe gehören, • mit ihnen im Haushalt ein Angehöriger einer Risikogruppe lebt • die Eltern der Meinung sind, dass ein Kindergartenbesuch für das Kind nicht gut zu verkraften sei. Voraussichtlich ab 1. Juni 2020 • Kindergartenbesuch auch für alle anderen Kinder Für den Kindergartenbesuch gelten grundsätzliche Hygiene-Empfehlungen. Diese betreffen die Anreise, das Betreten des Kindergartens, den pädagogischen Alltag sowie die Räumlichkeiten. Alle relevanten Informationen zum Kindergartenbesuch erhalten die Eltern vom Familienservice bzw. dem jeweiligen Kindergarten der Marktgemeinde. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4102 familienservice@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 18 / 20 29

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