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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 18 | Freitag 1. Mai 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

VERORDNUNG Teilstücke

VERORDNUNG Teilstücke der Flur- und Negrellistraße Betrifft: Teilstücke der Flur- und Negrellistraße - Verkehrsbeschränkungen (Sperre wegen Deckbelagsarbeiten) Zahl: L120.2F3-43/2020 Verordnung Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z. 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 08. Juni 2006 wird auf Grund von Deckbelagsarbeiten auf der Flur- und Negrellistraße (geplanter Termin 4. – 5. Mai 2020, witterungsbedingte Verschiebung bis 8. Mai 2020 möglich) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf der angeführten Straße für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: polizei a) der Flurstraße vom „Engelkreisverkehr“ (L 203) bis zur Hnr. 4 und b) der Negrellistraße von der Kreuzung mit der Flurstraße bis zur Einfahrt der Wohnanlage Negrellistraße 7 - siehe beiliegende Planskizze - verboten. Von diesem Verbot sind der Anrainer- und der Baustellenverkehr ausgenommen. § 2 Der Verkehr wird über Gemeinde- und Landesstraßen umgeleitet. § 3 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z. 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Anrainerund Baustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren Der Bürgermeister: i.A. Kdt. Schreiber René Rathausstraße 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at 32 Nr. 18 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

SPERRIGER BAUM- UND STRAUCHSCHNITT Ab dem 1. Freitag im Mai, Juni, September, Oktober und November wird sperriger Baum- und Strauchschnitt vor Ort abgeholt. Jährlich nutzen rund 600 Lustenauerinnen und Lustenauer dieses Angebot. So können jedes Jahr über 150 LKW-Fuhren gesammelt und einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden, ohne zusätzliche Verkehrsbelastung. Übrigens: Ein Teil des gesammelten Materials wird als Brennmaterial für die Biomasse-Nahwärmeanlage im Rathaus verwendet. Obstbaum- und Strauchschnitt mit Verdacht auf Feuerbrand bitte unbedingt separat halten! Folgendes ist zu beachten: Das abzuführende Material ist gut sichtbar am Einfahrtsbereich des Grundstückes zu deponieren. Das Schnittgut soll geordnet bereitgestellt werden. Die Abholung erfolgt mit LKW und Kran, eine Lagerung unter Bäumen ist daher nicht zulässig. Laub an Baum- und Strauchmaterial stellt kein Problem dar. Zu spät bereitgestelltes Material kann nicht mehr berücksichtigt werden. Wir ersuchen um Verständnis, dass aufgrund des maschinellen Abtransportes Kleinteile wie feines Reisig oder Bruchstücke nicht mitgenommen werden können. Anmeldung: www.lustenau.at/formulare oder beim Bauhof Lustenau unter T +43 5577 8181-5700 Anmeldeschluss: 7. Mai 2020, 16 Uhr Nächste Abholung: ab 8. Mai 2020 Achtung: Es darf nur sperriger Baum- und Strauchschnitt zur Abfuhr bereitgestellt werden, kein Laub oder sonstige Gartenabfälle! Für Laub, krautige und andere Gartenabfälle können die dafür vorgesehenen 40-l oder 80-l-Gartenabfallsäcke verwendet werden. Bitte haben Sie Verständnis wenn das abzuführende Material nicht gleich am ersten Abfuhrtag abgeholt wird. Aufgrund der Vielzahl an Anmeldungen kann sich die Abholung einige Tage verzögern. Eine weitere Abgabemöglichkeit besteht beim ASZ (Altstoffsammelzentrum) Königswiesen, Lustenau. Annahmezeiten: Montag bis Freitag: 7.00 - 11.45 Uhr | 13.00 - 15.45 Uhr Diese und weitere Informationen über Abfallentsorgungsmöglichkeiten entnehmen Sie dem Gemeindeblatt oder der Website unter www.lustenau.at/abfall. umwelt Für jeden angefangenen m³ werden € 10,00 nach der Abholung in Rechnung gestellt. Es ist keine Barzahlung vor Ort möglich. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5201 guenter.boesch@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 18 / 20 33

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