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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 18 | Freitag 7. Mai 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUND- MACHUNG Änderung

KUND- MACHUNG Änderung Flächenwidmungsplan rathaus Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 28.01.2021 über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, idgF, wird verordnet: Der Flächenwidmungsplan Lustenau wird nach Maßgabe der angeschlossenen Plandarstellung vom 24.11.2020 mit der Planzahl 031-333/383 wie folgt geändert: Grundstücksnummernverzeichnis Gst-Nr (TF) KG Nr. FWP – alt FWP – neu Fläche (m 2 ) 7647 92005 Freifläche Freihaltegebiet Baufläche Wohngebiet 827 7675 92005 Freifläche Freihaltegebiet Baufläche Wohngebiet 2 7655 92005 Freifläche Freihaltegebiet Baufläche Wohngebiet 501 7653 92005 Freifläche Freihaltegebiet Baufläche Wohngebiet 463 7652 92005 Freifläche Freihaltegebiet Baufläche Wohngebiet 462 7651 92005 Freifläche Freihaltegebiet Baufläche Wohngebiet 460 2715 Hinweis: Die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 22.04.2021, Zahl VIIa-50.030.55-5//-565, genehmigt worden. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Planeinsicht Bauamt Zi 13 Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-5000 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at bauamt@lustenau.at 18 Nr. 18 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

CORONA Verordnung mit verschärften Maßnahmen für Lustenau ausgelaufen Die Verordnung des Landeshauptmannes mit verschärften Corona-Maßnahmen für Lustenau ist am Dienstag, den 4. Mai 2021, um 24.00 Uhr ausgelaufen. Das heißt, die Testverpflichtung und Maskenpflicht im erweiterten Zentrum und Distance-Learning für die Oberstufen sind passé, Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden und der Jugendplatz Habedere und der Fitnessparcours sind wieder geöffnet. Ein besonderer Dank an alle Freiwilligen, die in der Teststation im Reichshofsaal einen Dienst für die Gemeinschaft verrichten. Bitte nutzen Sie auch weiterhin die Testmöglichkeiten! gesundheit Danke an alle, die diese außergewöhnliche, turbulente Woche mitgetragen haben! Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at KUND- MACHUNG rathaus Es wird gem. § 29 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996 idgF, kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau in der Sitzung am 11.03.2021 nach Maßgabe des Planes vom 11.01.2021, Zl. BBP-04/2019-Ze, sowie des dazugehörigen Verordnungstextes, die Verordnung über die Erlassung des Bebauungsplanes „Zentrum Baufeld West“ beschlossen hat. Der Bebauungsplan ist mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 22.04.2021, Zahl VIIa-50.030.55-6//-14, genehmigt worden. Die Verordnung zum Bebauungsplan „Zentrum Baufeld West“ wird im Gemeindeamt (Bauamt Zi 13) während der Amtsstunden innerhalb der Kundmachungsfrist zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Kundmachungsfrist beträgt zwei Wochen. Die Verordnung tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 · 6890 Lustenau · T +43 5577 8181-5000 · bauamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 18 / 21 19

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