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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 18 | Freitag 7. Mai 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

VERORDNUNG Bahngasse -

VERORDNUNG Bahngasse - Verkehrsbeschränkung (Totalsperre) polizei Betrifft: Bahngasse - Verkehrsbeschränkung (Totalsperre) Zahl: L120.2F3-8/2021 Verordnung Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 08. Juni 2006 wird auf Grund von Sanierungsarbeiten am Bahnübergang auf der Bahngasse (vorgesehener Zeitraum: 8. Mai 2021, 08.00 Uhr bis 24. Mai 2021, 22.00 Uhr) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf der angeführten Straße für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: § 4 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und § 52 lit. a Z 14b „Verbot für Fußgänger“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Baustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: i.A. Kdt. Schreiber René § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren der Bahngasse im Eisenbahnkreuzungsbereich (siehe Skizze) Höhe Zufahrt Auer Ried verboten. Von diesem Verbot ist der Baustellenverkehr ausgenommen. § 2 Fußgängern ist das Begehen des unter § 1 angeführten Teilstückes der Bahngasse verboten. Von diesem Verbot ist der Baustellenverkehr ausgenommen. § 3 Der Verkehr wird über Landes- und Gemeindestraßen umgeleitet. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at 20 Nr. 18 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

SPERRE BAHNÜBERGÄNGE mobilität Aufgrund der Gleisbauarbeiten auf dem Streckenabschnitt zwischen Lustenau und Lauterach ist der Bahnübergang in der Bahngasse in Lustenau sowie der Bahnübergang Mäder/Fußach, zur Firma Loacker, an folgenden Terminen für sämtlichen Personen- und Kfz-Verkehr gesperrt: ASZ Königswiesen am 15. Mai 2021 geschlossen Wegen der Sperre des Bahnübergangs Mäder/Fußach bleibt das Altstoffsammelzentrum am 15. Mai geschlossen. Ab Montag, den 17. Mai, ist das Team wieder wie gewohnt für Sie da. Bahnübergang Bahngasse Lustenau Durchgehend von Samstag, den 8. Mai, von 8.00 Uhr bis Pfingstmontag, den 24. Mai, 22.00 Uhr Bahnübergang Mäder/Fußach (Firma Loacker) Freitag, den 7. Mai, von 8.00 Uhr bis Samstag, den 8. Mai, 8.00 Uhr Freitag, den 14. Mai, von 18.00 Uhr bis Samstag, den 15. Mai, 11.00 Uhr Radfahrerinnen und Radfahrer Richtung Hard werden gebeten, auf den Radweg auf der westlichen Seite des Rheindamms über Höchst-Fußach auszuweichen. ÖBB-Ombudsstelle T +43 664 21 34 567 ombud.vorarlberg@oebb.at INSERATE- ANNAHMESCHLUSS Annahmeschluss KW 19, Montag, 10.5.2021, 12.00 Uhr Geschätzte Inserenten! Bitte beachten Sie den Annahmeschluss am Montag, 10. Mai, 12.00 Uhr. Bis dahin müssen alle Manuskripte an gemeindeblatt@lustenau.at geschickt werden. gemeindeblatt Später eingelangte Inserate können nicht mehr berücksichtigt werden. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1300 gemeindeblatt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 18 / 21 21

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