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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 19 | Freitag, 13. Mai 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

VERORDNUNG Halte- und

VERORDNUNG Halte- und Parkverbot Jahnstraße polizei Betrifft: Teilstück der Jahnstraße – Verkehrsbeschränkung (Halte- und Parkverbot anlässlich der Kermes des ATIB Lustenau) Zahl: L130.2-22/2022 Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Lustenau vom 29. April 2022 in Anwendung des § 66 Abs. 4 Gemeindegesetz. Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 in Verbindung mit § 94 d Z. 4 lit. a Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) wird im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des sich bewegenden und der Ordnung des ruhenden Verkehrs angeordnet: § 2 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 13 b StVO “Halten und Parken verboten” und den Zusatztafeln nach § 54 StVO “Anfang” bzw. “Ende” kund-zumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer § 1 Auf dem Teilstück der Jahnstraße von der Kreuzung mit der Gänslestraße bis zur Einmündung in die Reichshofstraße/L 203 (siehe beiliegende Planskizze) ist vom 13. Mai 2022, 10.00 Uhr bis zum 15. Mai 2022, 22.00 Uhr auf der nördlichen Fahrbahnseite das Halten und Parken verboten. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at 26 Nr. 19 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

HOCHWASSERSCHUTZ Der Rheindamm wird ab Mitte Mai gemäht. Die Arbeiten dauern etwa zwei Wochen. sicherheit Ab Mitte Mai wird der Rheindamm in Lustenau, Höchst, Hard, Fußach, Altach und Mäder auf der Außenseite gemäht. Dieser Frühjahrsschnitt dient dem Hochwasserschutz. Die Hochwasserschutzdämme am Rhein müssen laufend gewartet und gepflegt werden. Diese Arbeiten werden gemeinsam von der österreichischen Rheinbauleitung, dem Landesflussbauhof und den betroffenen Gemeinden umgesetzt. Über die Internationale Rheinregulierung Mit dem Staatsvertrag von 1892 zwischen Österreich und der Schweiz wurde die Internationale Rheinregulierung gegründet. Seit über 125 Jahren kümmert sie sich um den Hochwasserschutz am Alpenrhein zwischen der Illmündung und dem Bodensee. Die Führung der Organisation obliegt der Gemeinsamen Rheinkommission. Deren Hauptaufgabe ist die Umsetzung des Projekts Rhesi. Im Rahmen der üblichen Vorbereitungen auf die Hochwassersaison, die von Mai bis Oktober dauert, werden die Außendämme im unteren Bereich gemäht. Auf österreichischer Seite wird in Lustenau, Höchst, Hard, Fußach, Altach und Mäder ab Mitte Mai gearbeitet. Je nach Witterung dauern die Arbeiten etwa zwei Wochen. So wird im Hochwasserfall die Einsehbarkeit des Dammfußbereichs garantiert, damit mögliche Durchsickerungen und Schwachstellen gleich erkannt werden können. Das ermöglicht ein schnelles Reagieren, was sich gerade bei den Hochwasserereignissen in den Jahren 2016 und 2019 als wichtig erwiesen hat. Mit Rücksicht auf die Natur Das Ausmaß des Frühschnitts beschränkt sich auf den allernotwendigsten Bereich und wird unter fachlicher Aufsicht eines Ökologen durchgeführt. Soweit möglich wird auf besondere Pflanzen Rücksicht genommen und der Frühschnitt abschnittsweise ausgesetzt. Die Rheinbauleitung Österreich bittet insbesondere die Rheindamm-Anrainer:innen um Verständnis für allfällige Beeinträchtigungen infolge der Arbeiten. Internationale Rheinregulierung Höchster Straße 4 6890 Lustenau T 0664 889 868 78 oder T +41 71 747 71 08 www.rheinregulierung.org Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 19 / 22 27

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