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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 19 | Freitag 14. Mai 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

SPERRE BAHNÜBERGÄNGE

SPERRE BAHNÜBERGÄNGE mobilität Aufgrund der Gleisbauarbeiten auf dem Streckenabschnitt zwischen Lustenau und Lauterach ist der Bahnübergang in der Bahngasse in Lustenau sowie der Bahnübergang Mäder/Fußach, zur Firma Loacker, an folgenden Terminen für sämtlichen Personen- und Kfz-Verkehr gesperrt: ASZ Königswiesen am 15. Mai 2021 geschlossen Wegen der Sperre des Bahnübergangs Mäder/Fußach bleibt das Altstoffsammelzentrum am 15. Mai geschlossen. Ab Montag, den 17. Mai, ist das Team wieder wie gewohnt für Sie da. Bahnübergang Bahngasse Lustenau Durchgehend von Samstag, den 8. Mai, von 8.00 Uhr bis Pfingstmontag, den 24. Mai, 22.00 Uhr Bahnübergang Mäder/Fußach (Firma Loacker) Freitag, den 7. Mai, von 8.00 Uhr bis Samstag, den 8. Mai, 8.00 Uhr Freitag, den 14. Mai, von 18.00 Uhr bis Samstag, den 15. Mai, 11.00 Uhr Radfahrerinnen und Radfahrer Richtung Hard werden gebeten, auf den Radweg auf der westlichen Seite des Rheindamms über Höchst-Fußach auszuweichen. ÖBB-Ombudsstelle T +43 664 21 34 567 ombud.vorarlberg@oebb.at D'Buobo tschuttand. Die Buben spielen Fußball. Lustenauer Mundart 26 Nr. 19 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUND- MACHUNG 7. Sitzung der Gemeindevertretung rathaus Am Donnerstag, den 20.5.2021, findet im Sitzungssaal des Feuerwehrhauses Lustenau, Neudorfstraße 122, um 19 Uhr, die 7. Sitzung der Gemeindevertretung statt. Die Sitzung ist öffentlich. Es findet keine Fragestunde statt. Im Mittelpunkt der Sitzung steht der Rechnungsabschluss für das Jahr 2020. Alle übrigen Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte der an der Amtstafel angeschlagenen Tagesordnung. Aufgrund der Sicherheitsbestimmung (COVID-19) bitten wir um Anmeldung unter gemeindeamt@lustenau.at bzw. 05577/8181-1200. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 · 6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 19 / 21 27

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