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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 19 | Freitag 14. Mai 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

AUSSTELLUNG Das

AUSSTELLUNG Das Siegerprojekt und die zwei prämierten Einreichungen der Fahrradund Fußgängerbrücke Lustenau – Au sind im Rathaus ausgestellt. Bis zum 31. Mai haben Interessierte die Möglichkeit, das Siegerprojekt „Verweilen“ und die zwei prämierten Einreichungen „Dreifahr“ (2. Rang) und „Pontem“ (3. Rang) im Rathaus zu besichtigen. Die Pläne und Modelle der drei Projekte sind im Foyer ausgestellt, auch der Jurybericht liegt auf. Ausstellung der prämierten Projekte 10. – 31. Mai 2021, Foyer Rathaus Öffnungszeiten Mo – Do: 8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.30 Uhr Fr: 8.00 – 12.30 Uhr mobilität Eine 10-köpfige Jury hat den Entwurf mit dem Titel „Verweilen“ einstimmig unter acht internationalen Einreichungen auf den 1. Platz gereiht und zur Ausführung empfohlen. Die gut 280 Meter lange Fuß- und Radwegbrücke soll beim früheren Lustenauer Zollamt Oberfahr errichtet werden. Die neue Brücke soll 2026 – nach einjähriger Bauzeit – fertiggestellt werden. Rathausstraße 1 · 6890 Lustenau · T +43 5577 8181-5000 · bauamt@lustenau.at RASENMÄHEN Rücksicht auf die Nachbarn! Frühling und Sommer sind die Jahreszeiten für alle Hobbygärtner:innen. Unsere Gärten verlangen vermehrt nach Pflege, Gartengeräte werden fit gemacht und Häckseln, Hecken schneiden oder Rasen mähen sind wöchentliche Routine. Bitte berücksichtigen Sie die Ruhezeiten während Ihrer Gartenarbeit: Mittags von 12.00 bis 14.00 Uhr, abends ab 20.00 Uhr Unterlassen Sie bitte das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen! rathaus Bitte denken Sie beim Rasenmähen oder bei anderen ruhestörenden Arbeiten im Freien auch an Ihre Nachbarn. Verlegen Sie Ihre Gartenarbeit nicht in die Mittagszeit oder in den späten Abend – aus Rücksicht auf Ihre Nachbarn und für das verträgliche Zusammenleben in unserer Gemeinde. Rathausstraße 1 6890 Lustenau Tel. +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at 28 Nr. 19 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

HOCHWASSERSCHUTZ Mäharbeiten am Rheindamm ab 17. Mai sicherheit Ab dem 17. Mai wird der Rheindamm in Lustenau, Höchst, Hard, Fußach, Altach und Mäder auf der Außenseite gemäht. Dieser Frühjahrsschnitt dient dem Hochwasserschutz. Die Hochwasserschutzdämme am Rhein müssen laufend gewartet und gepflegt werden. Diese Arbeiten werden gemeinsam von der österreichischen Rheinbauleitung, dem Landesflussbauhof und den betroffenen Gemeinden umgesetzt. Über die Internationale Rheinregulierung Mit dem Staatsvertrag von 1892 zwischen Österreich und der Schweiz wurde die Internationale Rheinregulierung gegründet. Seit über 125 Jahren kümmert sie sich um den Hochwasserschutz am Alpenrhein zwischen der Illmündung und dem Bodensee. Die Führung der Organisation obliegt der Gemeinsamen Rheinkommission. Das Projekt Resi verbessert den Hochwasserschutz für über 300.000 Menschen im Rheintal und sichert den Lebens- und Wirtschaftsraum für die nächsten Generationen. Im Rahmen der üblichen Vorbereitungen auf die Hochwassersaison, die von Mai bis Oktober dauert, werden die Außendämme im unteren Bereich gemäht. Auf österreichischer Seite wird in Lustenau, Höchst, Hard, Fußach, Altach und Mäder ab dem 17. Mai zwei Wochen lang gearbeitet. So wird im Hochwasserfall die Einsehbarkeit des Dammfußbereichs garantiert, damit mögliche Durchsickerungen und Schwachstellen gleich erkannt werden können. Das ermöglicht ein schnelles Reagieren, was sich gerade bei den Hochwasserereignissen in den Jahren 2016 und 2019 als wichtig erwiesen hat. Mit Rücksicht auf die Natur Das Ausmaß des Frühschnitts beschränkt sich auf den allernotwendigsten Bereich und wird unter fachlicher Aufsicht eines Ökologen durchgeführt. Soweit möglich wird auf besondere Pflanzen Rücksicht genommen und der Frühschnitt abschnittsweise ausgesetzt. Die Rheinbauleitung Österreich bittet insbesondere die Rheindamm-Anrainer:innen um Verständnis für allfällige Beeinträchtigungen infolge der Arbeiten. Internationale Rheinregulierung Höchster Straße 4 6890 Lustenau T 664 8898 6878 oder T +41 71 747 7108 · www.rheinregulierung.org Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 19 / 21 29

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