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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 19 | Freitag 8. Mai 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

VERORDNUNG Vorachstraße

VERORDNUNG Vorachstraße - Verkehrsbeschränkung Betrifft: Teilstück der Vorachstraße - Verkehrsbeschränkung (Sperre wegen Fräs- und Deckbelagsarbeiten) he beiliegende Planskizze - verboten. Von diesem Verbot ist der Baustellenverkehr ausgenommen. § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren der Vorachstraße im Bereich zwischen den Abzweigungen zu den Riedstraßen „Innere und Äußere Vorsee“ - siepolizei Zahl: L120.2F3-54/2020 Verordnung Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 08. Juni 2006 wird auf Grund von Fräs- und Deckbelagsarbeiten auf der Vorachstraße (geplanter Termin: 12. und 13. Mai 2020, witterungsbedingte Verschiebung möglich) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf der angeführten Straße für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: § 2 Fußgängern ist das Begehen des unter § 1 angeführten Teilstückes der Vorachstraße verboten. Von diesem Verbot ist der Baustellenverkehr ausgenommen. § 3 Der Verkehr wird über Gemeindestraßen umgeleitet. § 4 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und § 52 lit. a Z 14b „Verbot für Fußgänger“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Baustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: i.A. Kdt. Schreiber René Planskizze: – – – – – – = gesperrter Bereich Rathausstraße 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at 24 Nr. 19 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

KANALINSPEKTIONS- ARBEITEN Die Lustenauer Kanalisation umfasst rund 12.000 Schächte, 90 Pumpwerke und Kanalrohre mit einer Länge von ca. 240 Kilometern für Regen-, Misch- und Schmutzwasser. Sie müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert und gewartet werden. Die erforderlichen Arbeiten im Gebiet B des Kanalkatasters starten diese Woche. Es werden Schacht- und Kanalreinigungen durchgeführt und die Rohre und Schächte mit Kameras inspiziert. Die Fertigstellung ist für Ende September 2020 vorgesehen. • Hohenemser Straße • Dornbirner Straße • Gänslestraße tiefbau Schächte der Kanalisation müssen jederzeit für Wartungsarbeiten zugänglich sein. Dies gilt auch dann, wenn die Kanalisation über Privatgrund verläuft. In folgenden Straßen wird gearbeitet: • Tavernhofstraße • Raiffeisenstraße Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5604 peter.buschta@lustenau.at Tipp der Woche für das Familienzusammenleben » Nicht nur für uns Erwachsene, auch für unsere Kinder wird es zunehmend anstrengend und langweilig, so lange ohne Freunde zu Hause bleiben zu müssen. Deshalb sollten wir Eltern uns gegenseitig Freiraum geben von der Familie und uns zwischendurch mal alleine eine Auszeit gönnen. Die wunderbare Natur um uns herum macht das einfach. Das füllt unsere Tanks und hilft uns, unseren Kinder wieder geduldig zu begegnen. « Familienberaterin und Supervisorin Ingrid Ellensohn Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 19 / 20 25

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