KUNDMACHUNG 40. Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2019 rathaus Anschließend wird von der Gemeindevertretung der nachstehende Voranschlag 2020 gemäß § 73 Abs 5 Gemeindegesetz mehrheitlich mit 27:9 Stimmen beschlossen: Ergebnisvoranschlag: Erträge (Summe operative und investive Gebarung) € 64.746.000 Aufwendungen (Summe operative und investive Gebarung) € 66.685.400 Nettoergebnis € -1.939.400 Entnahme aus Rücklagen € 315.100 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen € -1.624.300 Finanzierungsvoranschlag: Einzahlungen € 71.180.900 Auszahlungen € 79.462.600 Nettofinanzierungssaldo € -8.281.700 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit € 13.500.000 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit € 5.533.400 Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung € -315.100 2. Abänderungen der Darlehenskonditionen Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 35:0 Stimmen den folgenden Beschluss: Die Marktgemeinde Lustenau stimmt der Konditionenverbesserung der Kommunalkredit Austria AG für 2 Schweizer Franken-Darlehen von einem Aufschlag auf den 6-Monats- CHF-Libor von +0,90 %-Punkten auf +0,65 %-Punkte und für ein Euribor-Darlehen von einem Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor von +1,05 %-Punkten auf einen Fixzins von 0,55% bis zum Laufzeitende zu. Die Konditionenverbesserung tritt mit 01.07.2019 rückwirkend in Kraft. 3. Verordnung über die Festlegung des Mindestmaßes der baulichen Nutzung Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 4. Raumplanungsverträge a) Raumplanungsvertrag betreffend Gst-Nr 3656 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den folgenden Beschluss: Dem vorliegenden Raumplanungsvertrag gemäß § 38a Vorarlberger Raumplanungsgesetz (Verwendungsvereinbarung), abgeschlossen zwischen den Grundstückseigentümern einerseits, sowie der Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau andererseits, betreffend Gst-Nr 3656 mit einer Fläche von 1.485 m², wird zugestimmt. b) Nachtrag zum Raumplanungsvertrag betreffend Gst-Nr 5608/1 (alt) bzw Gst-Nrn 5608/1, 5608/4, 5608/5, 5608/6 und 5608/7 (neu) Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 35:1 Stimmen den folgenden Beschluss: Dem vorliegenden Nachtrag (Ergänzung) zum Raumplanungsvertrag gemäß § 38a Vorarlberger Raumplanungsgesetz (Verwendungsvereinbarung) aufgrund des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 19.09.2019, abgeschlossen zwischen den Grundstückseigentümern einerseits sowie der Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau andererseits, betreffend Gst-Nr 5608/1 (alt) mit einer Fläche von 4.996 m² bzw 5608/1 (neu) mit einer Fläche von 1.730 m², Gst-Nr 5608/4 (neu) mit einer Fläche von 799 m², Gst-Nr 5608/5 (neu) mit einer Fläche von 799 m², Gst-Nr 5608/6 (neu) mit einer Fläche von 869 m², 5608/7 (neu) mit einer Fläche von 799 m², wird zugestimmt. 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 38
KUNDMACHUNG 40. Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2019 rathaus 7. Umweltschutzpreis der Marktgemeinde Lustenau 2019 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den folgenden Beschluss: Der Lustenauer Umweltschutzpreis 2019 in Höhe von € 2.500,- wird der Firma Kräutler Elektromaschinen GmbH für herausragende Verdienste um den Umweltschutz in Lustenau zuerkannt. Dr. Kurt Fischer Bürgermeister Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 39
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