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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 2 | Freitag 14. Jänner 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

lingsfest des FC

lingsfest des FC Lustenau stattgefunden. Neben der Abendveranstaltung am Samstag die u. a. eine Modeschau und „Tanzmusik auf Bestellung“ bot, wurde am Sonntag auch das ORF-Frühschoppenkonzert im Rahmen einer Direktübertragung über alle Sender des Programmes „Österreich-Regional“ landesweit ausgestrahlt. Ende Juni war das ebenfalls dreitägige Landesmusikfest mit über 3.500 mitwirkenden Musikern und 100 Blasmusikkapellen aus allen österreichischen Bundesländern, der Schweiz, der BRD und aus Südtirol über die Bühne gegangen. stimmig auch offiziell festgelegt. Die Gegenstimmen der ÖVP verhallten wirkungslos, als deren Gemeinderat Oskar Bösch feststellte, „dass im Sprachgebrauch der Lustenauer das Wort Im Rahmen des 12. Lustenauer Oktoberfestes wurde die Halle gar vom 8. bis 17. September fast jeden Tag bespielt. Neben Konzerten, Tanzveranstaltungen, einem großen Kinderfest und einer „Teenagerparty im Banne heißer Calypsos“ wurde damals in der Halle auch ein Profiboxkampf mit Hansi Orsolics ausgetragen. Zwei Wochen später startete am letzten Septemberwochenende bereits der Publikumslaufbetrieb und im Rahmen des „Cup Hilti-International“ standen zwei hochkarätige internationale Eishockeyspiele auf dem Programm. Dabei traten der HC Lugano (CH), VZKJ Vitkovice (CSSR) und die VEU Feldkirch an. Während der nun anlaufenden Wintersaison fanden noch etliche Eisportveranstaltungen wie etwa die Internationale österreichische Kleinbahnmeisterschaft im Eisschnelllauf, die Vorarlberger Meisterschaften im Eisstockschießen sowie ein Eistanzturnier mit den Vizeweltmeistern Geschwister Buck statt und der EHC Am Frühlingsfest wirkten beim ORF-Frühschoppenkonzert u. a. der Cäcilien-Kinderchor, das Volksmusiktrio Toni Hämmerle und der Musikverein Concordia Lustenau mit. (Foto Peter Freithofer) ‚Eishalle‘ verwurzelt sei. In Lustenau werde man zu dieser Halle nie anders als ‚Eishalle‘ sagen.“ Die zwei Eishockey-Länderspiele Österreich - Schweiz im Februar 1973 zogen mit rund 5.000 Zuschauer:innen ein großes Publikum an. (Foto Branz) Der Publikumslauf erfreute sich großer Beliebtheit. (Foto Nipp) konnte erstmals über eine ganze Saison alle Heimspiele in Lustenau austragen. Über das gesamte Jahr 1972 gerechnet wurden mehr als hunderttausend Eisläufer:innen gezählt. Dennoch kritisierte die Opposition weiterhin die Abläufe und Probleme beim Bau der Halle. Das spiegelte sich wohl auch im Prozedere der Benennung der neu geschaffenen Sportstätte. Die sich bereits im Laufe des ersten Betriebsjahres eingebürgerte Bezeichnung „Rheinhalle“ wurde am 1. Februar 1973 von der Gemeindevertretung mehr- 12 Nr. 02 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

CORONA- REGELN FFP2-Maskenpflicht auch im Freien und kürzere Quarantänefristen gesundheit Seit 11. Jänner 2022 gilt eine Maskenpflicht auch im Freien, wenn ein Abstand von 2 Metern nicht möglich ist. Die Quarantäne-Regeln werden gelockert, wer geboostert ist, wird nun nicht mehr als Kontaktperson geführt. Im Handel gibt es erstmals eine Kontrollpflicht. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen, die seit 12. Dezember in Vorarlberg gelten, bleiben bis einschließlich 20. Jänner 2022 aufrecht. Der Lockdown für Ungeimpfte bleibt bestehen. FFP2-Maskenpflicht auch im Freien Wo draußen kein Mindestabstand von zwei Metern möglich ist, etwa in Fußgängerzonen, Warteschlagen und Gruppen, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Davon ausgenommen sind Situationen, wo der Mindestabstand von zwei Metern nur kurzzeitig unterschritten wird, wie z.B. beim bloßen „Vorbeigehen“ am Gehsteig etc. In allen geschlossenen Räumen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. In Seil- und Zahnradbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen besteht weiterhin die 2G-Pflicht. Homeoffice Homeoffice soll, wo möglich, zur Regel und nicht zur Ausnahme werden. Homeoffice-Pflicht gibt es jedoch keine. Generell am Arbeitsort besteht weiterhin die 3G-Pflicht. Schwangere Personen ohne 2G-Nachweis Schwangere Personen, die keinen gültigen 2G-Nachweis besitzen, dürfen anstelle dessen einen negativen PCR-Test (Gültigkeit 72 Stunden ab Probenahme) vorweisen. Der Zugang zu den Hochrisikosettings (d.h. zu 2G+- und Booster+-Settings) ist für ungeimpfte Schwangere unzulässig. Kontaktpersonen Seit 8. Jänner gibt es keine Unterscheidung mehr nach K1 oder K2, es gibt nur noch Kontaktpersonen. Keine Kontaktperson ist künftig, wer dreimal immunisiert (dreimal geimpft bzw. zweimal geimpft plus einmal genesen) ist oder wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die noch keine dritte Impfung erhalten. Kürzere Quarantänefristen Für alle, die als Kontaktpersonen eingestuft werden, gilt: Freitesten ist ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test möglich. Bei positiv getesteten Personen gilt die Absonderungsdauer künftig einheitlich für zehn Tage, ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Hier wird nicht mehr nach Virusvarianten unterschieden. Zusätzliche Maßnahmen in Vorarlberg gelten bis inkl. 20. Jänner In der Gastronomie dürfen entweder maximal zehn Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, höchstens jedoch zehn minderjährige Kinder, an einem Tisch sitzen, oder Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. An Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen indoor (z.B. Konzerte, Theater) und outdoor dürfen maximal 500 Personen teilnehmen. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 02 / 22 13

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