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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 2 | Freitag 15. Jänner 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUNDMACHUNG über die in

KUNDMACHUNG über die in der 3. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2020 gefassten Beschlüsse Dennoch war es möglich, in allen Ressorts Spielraum beizubehalten und die Manövriermasse auf erträglichem Niveau zu halten. Besonders wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang, dass die Förderung unserer 130 Vereine auf dem hohen Niveau der Vorjahre gehalten werden konnte. So gelangen wiederum ca. € 1,5 Mio zur Auszahlung. Darüber hinaus stellen wir aber auch weiterhin wie selbstverständlich die Infrastruktur zur Verfügung und leisten in anderen Bereichen, wie etwa der Musikschule, unseren Beitrag. Gerade jetzt ist es wichtig, ein verlässlicher Partner zu bleiben und den Vereinen in der für sie finanziell, aber auch gemeinschaftlich schwierigen Zeit beizustehen. rathaus Ich denke, wir haben das Beste aus der schwierigen Situation gemacht und können trotz aller schwierigen Rahmenbedingungen einen sehr guten Voranschlag 2021 vorlegen. An dieser Stelle möchte ich mich bei Manuela Lang von der SPÖ sowie bei Ruth Lukesch und Mathias Schwabegger von den NEOS für die sehr konstruktiven Gespräche im Rahmen der Budgetdiskussion bedanken. Eigentlich wollte ich mich an dieser Stelle auch bei Martin Fitz für seine Konstruktivität bei den Budgetgesprächen bedanken, aber er hat in der Zwischenzeit viel von seiner Konstruktivität eingebüßt. Durch seine Budgetrede, die in weiten Teilen skurrile Blickwinkel der FPÖ offenbart, schmälert sich mein Dank fast ins Unsichtbare. Wie man nach dieser 20-minütigen Schimpftirade, wohlgemerkt vorgetragen in der sonoren Stimme eines liebevollen Weihnachtsmannes, dem Budget zustimmen kann, erschließt sich wohl nur freiheitlichem Denken. Wertschätzender Diskurs ist jedenfalls keine Einbahnstraße lieber Martin. Bedanken möchte ich mich auch bei Mag. Klaus Bösch und seinem Team in der Finanzverwaltung, die einmal mehr ausgezeichnet gearbeitet und uns – wie immer – alle Fragen umgehend und sachkundig beantwortet haben. Ein herzlicher Dank gilt heute ganz besonders jenen, die durch die Pandemie besonders gefordert sind. Seien es die Unternehmer mit ihren vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht aufgeben, die das beste aus der Situation machen und die – wie wir alle - auf eine rasche Erholung hoffen, oder seien es die tausenden Ehrenamtlichen in den Vereinen, die auch ohne Vereinsbetrieb ihren Vereinen treu bleiben. Wir hoffen alle, dass wir im kommenden Jahr rasch zur schmerzhaft vermissten Normalität zurückkehren können. Ich wünsche allen Lustenauerinnen und Lustenauern und euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, frohe, gesegnete Weihnachten und alles Gute für das Jahr 2021!“ Von der Gemeindevertretung wird einstimmig mit 36:0 Stimmen der nachstehende Voranschlag 2021 gemäß § 73 Abs 5 Gemeindegesetz wie folgt beschlossen: Ergebnisvoranschlag: Erträge (Summe operative und investive Gebarung) € 63.127.000 Aufwendungen (Summe operative und investive Gebarung) € 70.810.200 Nettoergebnis € -7.683.200 Entnahme aus Rücklagen € 7.970.000 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen € 286.800 Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 26 Nr. 02 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG über die in der 3. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2020 gefassten Beschlüsse Finanzierungsvoranschlag: rathaus Einzahlungen € 74.243.300 Auszahlungen € 82.083.400 Nettofinanzierungssaldo € -7.840.100 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit € 7.000.000 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit € 7.090.000 Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung € -7.930.100 3. BESCHÄFTIGUNGSRAHMENPLAN 2021 Von der Gemeindevertretung wird gem § 3 Gemeindeangestelltengesetz 2005 einstimmig mit 36:0 Stimmen der vorliegende Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2021 wie folgt beschlossen: Anzahl der Dienstposten Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6 43,39 Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14 238,83 Funktionen der Gehaltsklasse 15 bis 18 7,00 Funktionen der Gehaltsklasse 19 - Funktionen der Gehaltsklasse 20 - Funktionen der Gehaltsklasse 21 4,80 Funktionen der Gehaltsklasse 22 - Funktionen der Gehaltsklasse 23 1,00 Beschäftigungsobergrenzen gesamt 295,02 Zahlenmäßiges Verhältnis von Männern und Frauen Anteil Anzahl Frauen 58,36% 158,0234 Männer 41,64% 112,7362 Summe 100,00% 270,7596 4. AUFNAHME VON DARLEHEN - ÄNDERUNG VON DARLEHENSKONDITIONEN (AUSTRIAN ANADI BANK AG) Von der Gemeindevertretung wird einstimmig mit 36:0 Stimmen wie folgt beschlossen: 1. Die Marktgemeinde Lustenau wechselt beim Darlehen mit der Nummer 789.623-015 bei der Austrian Anadi Bank AG, Domgasse 5, Klagenfurt am Wörthersee, per 01. Jänner 2021 von einer Euribor-Bindung auf eine Fixzinssatzbindung. Die Darlehenskondition ändert sich hierbei von einem Aufschlag von 0,73% auf den 3-Monats-Euribor auf einen Fixzinssatz von 0,40% bis zum Laufzeitende (31. Dezember 2034). Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 02 / 21 27

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