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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 2 | Freitag 15. Jänner 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUNDMACHUNG über die in

KUNDMACHUNG über die in der 3. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2020 gefassten Beschlüsse „Die Marktgemeinde Lustenau stimmt zu, dass die im Grundbuch eingetragenen Reallasten der Erhaltung und allfälligen Entfernung der Zementröhren im Gemeindeentwässerungsgraben auf Gst-Nr 3871/1 (in EZ 9454) und Gst-Nr 3871/4 (in EZ 9455) für die Gemeinde Lustenau gelöscht werden.“ rathaus 8.7. GST-NR 7547 - EINRÄUMUNG EINER DIENSTBARKEIT ZUR ERRICHTUNG EINER ELEKTR. TRAFOSTATION Von der Gemeindevertretung wird einstimmig mit 36:0 Stimmen wie folgt beschlossen: Die Marktgemeinde Lustenau räumt der Vorarlberger Energienetze GmbH, Weidengasse 10, 6900 Bregenz, die Dienstbarkeit zur Errichtung einer elektrischen Trafostation auf der Liegenschaft Gst-Nr 7547 ein. Dafür wird eine Fläche von ca 21 m² benötigt. Es wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von € 15.750,- vereinbart. Die Trafostation dient der Energieabdeckung im Gebiet Bruggerwiesen. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 30 Nr. 02 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

ABFUHRKALENDER 2021 Der neue Abfuhrkalender wird bis Ende Jänner 2021 an alle Lustenauer Haushalte verschickt. umwelt Die Abfuhrdaten für den Monat Jänner 2021 entnehmen Sie bitte noch dem letztjährigen Kalender. Ihr persönlicher Abfuhrkalender steht auch zum Ausdruck, in digitaler Form und als Abfall-App zur Verfügung. Abfuhrkalender und weitere Informationen unter: www.lustenau.at/abfall www.abfallv.at/abfallapp Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5202 guenter.boesch@lustenau.at GEFLÜGELGRIPPE AM BODENSEE sicherheit Laut dem zuständigen Ministerium in Stuttgart ist die Geflügelgrippe am Bodensee angekommen. Das Virus wurde bei einem Schwan im Bereich Konstanz festgestellt. In den Vorarlberger Bodensee- und Rhein-Anrainergemeinden gelten schon seit 6. Dezember 2020 Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter: Hausgeflügel muss durch Dächer oder Netze von Enten und Gänsen sowie Wildvögeln getrennt gehalten werden. Gefüttert werden darf nur im Stall oder unter Unterständen. Ausläufe müssen durch Zäune von Gewässern getrennt werden, damit der Kontakt mit Wildvögeln verhindert wird. Die Maßnahmen zielen laut Landesveterinär Norbert Greber darauf ab, die Übertragung des Geflügelgrippevirus von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu verhindern. Der Naturschutzverein Rheindelta und die Bauhöfe halten nach toten Wasservögeln Ausschau. Sofern diese einen guten Erhaltungszustand aufweisen, werden sie zum Nachweis des Virus an die AGES in Mödling eingeschickt. Auch praktische Tierärzte sind darauf hingewiesen worden, auf verdächtige Krankheitssymptome in den Tierbeständen zu achten. Neben gehäuften Todesfällen muss auch ein Leistungsrückgang in einer Herde diagnostisch abgeklärt werden. Römerstraße 15 6900 Bregenz T +43 5574 511 25205 veterinaer@vorarlberg.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 02 / 21 31

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