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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 20 | Freitag, 20. Mai 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Wer kennt … … dieses

Wer kennt … … dieses Haus? Sie wissen mehr über dieses Foto? Wenn Sie dieses Haus oder eine der Personen auf dem hier abgebildeten Foto erkennen oder andere weiterführende Informationen dazu haben, bitten wir Sie, sich beim Team des Historischen Archivs zu melden. Das Historische Archiv der Marktgemeinde Lustenau verwahrt eine Vielzahl an Beständen. Eine seiner Aufgaben ist dabei auch die Betreuung und der weitere Aufbau der bestehenden Fotosammlung. Leider ist bei vielen alten Fotos nicht mehr bekannt, welche Häuser, Personen, etc. darauf abgebildet sind. „Viele Fotos, die den Weg in das Gemeindearchiv finden, können von uns nicht eindeutig zugeordnet werden. Der historische Wert eines Fotos erhöht sich jedoch mit jeder Information, die man darüber erhält. Deshalb macht es auch Sinn, die eigenen Fotos auf der Rückseite mit Bleistift zu beschriften. Künftige Generationen werden es danken. Natürlich freuen wir uns auch über weitere Fotos mit Lustenau-Bezug, die dem Archiv überlassen werden und nehmen diese gerne in unsere Bestände auf“, lädt das Team des Historischen Archivs die Lustenauerinnen und Lustenauer zur Mithilfe ein. Weitere „unbekannte Fotos“ finden Sie auf der Website der Marktgemeinde Lustenau unter: www.lustenau.at/helfensiemit Historisches Archiv Kaiser-Franz-Josef Straße 4a, 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4230 E archiv@lustenau.at 22 Nr. 20 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERORDNUNG Werdenbergerstraße - Totalsperre polizei Betrifft: Werdenbergerstraße - Verkehrsbeschränkung (Totalsperre) Zahl: L120.2F3-40/2022-3 Verordnung Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 08. Juni 2006 wird auf Grund von Hoch- und Tiefbauarbeiten (Bau eines Wohn- und Geschäftshauses) auf der Werdenbergerstraße (vorgesehener Zeitraum: 20. Mai – 14. Oktober 2022) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf der angeführten Straße für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: § 3 Der Verkehr wird über Landes- und Gemeindestraßen umgeleitet. § 4 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und § 52 lit. a Z 14b „Verbot für Fußgänger“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Anrainer- und Baustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: i.A. Kdt. René Schreiber § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren der Werdenbergerstraße im Bereich zwischen Einmündung in die Bahnhofstraße (L 203) und Haus Bahnhofstraße Hnr 32 – siehe beiliegende Skizze – verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainer- und Baustellenverkehr ausgenommen. § 2 Fußgängern ist das Begehen des unter § 1 angeführten Teilstückes der Werdenbergerstraße verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainer- und Baustellenverkehr ausgenommen. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 20 / 22 23

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