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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 20 | Freitag, 20. Mai 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Lithium-Batterien &

Lithium-Batterien & Akkus Sorgfältig behandeln, getrennt sammeln, richtig entsorgen Lithium-Batterien/Akkus sind kleine Energie-kraftwerke, die den reibungslosen Betrieb vieler Elektrogeräte ermöglichen. Je nach Batterie-Typ können sie neben wichtigen Rohstoffen wie Nickel, Mangan, Kobalt, Kupfer oder Lithium auch Quecksilber und andere Schwermetalle enthalten, die giftige Emissionen verursachen. Folgende Maßnahmen sind bei Lithium-Batterien/Akkus empfehlenswert beachte! Passendes Ladegerät Unter Aufsicht laden „Aus diesem Grund haben Batterien und Akkus – egal welcher Art – nichts im Restmüll und auch nichts in der Umwelt verloren“, betont Mag. Elisabeth Giehser, Geschäftsführerin der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle (EAK). Sie weist auch dezidiert auf die besondere Sorgfalt hin, die bei Lithium-Batterien/Akkus angewendet werden muss. Denn durch die charakteristisch hohen Spannungen und Energiedichten, die Lithium-Batterien/Akkus aufweisen, kann es in Kombination mit großer Hitze, mechanischen Einwirkungen oder Kurzschlüssen zu einer unkontrollierten Reaktion mit akuter Brandgefahr kommen. „Auf all diese Gefahren müssen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher vermehrt hinweisen, in der Hoffnung, dass die Bequemlichkeit vom gestärkten Verantwortungsgefühl besiegt wird und Batterien nicht mehr im Restmüll landen“, so Mag. Giehser. Detaillierte Informationen: elektro-ade.at vermeide! Batterien & Akkus sind recyclebar Beim Lagern und vor dem Entsorgen Batteriepole abkleben Hohe Temperaturen Nähe zu brennbaren Materialien beim Laden Bei Erhitzung der Geräte Acht geben Nicht in den Restmüll werfen connexia Implacement stif tung Online-Information über Berufs- und Einstiegsmöglichkeiten im Betreuungs- und Pflegebereich! Jeden Montag von 16 –17 Uhr. Infos unter www.vcare.at. 52 Nr. 20 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

BEKANNTMACHUNG Nach dem Tod von Christian Zudre/1, wird der Nachlass von ca. 600 Stk. Orientteppichen zeitnah veräußert. Das Nachlassverfahren am Bezirksgericht Bregenz ist abgeschlossen, vom gerichtlich beeideten Sachverständiger geschätzt und die Teppiche werden nun weit unter dem handelsüblichen Preis zum Verkauf freigegeben. Die Nachlaßverwertung wird durch die Firma POLAT Orientteppiche Dornbirn, im Auftrag des Erben übernommen und durchgeführt. Nach Ende des Abverkaufs wird die Firma Christian Zudrell Orientteppiche geschlossen. Kontakt: Fa. Polat Orientteppiche Haselstauderstr. 6b 6850 Dornbirn Tel: 05572 / 200 154 M: 0664 / 230 31 46 Verkaufstage: 19. Mai/ 20. Mai/ 21. Mai 10:00 -17:00 Uhr 27. Mai/ 28. Mai 10:00 - 17:00 Uhr Ort des Verkaufs: Fa. SHOWORX Bobletten 25 6850 Dornbirn 0 Wir verwöhnen Sie mit verschiedenen SALATSCHÜSSELN Zur Nachbesetzung in unserem engagierten Team im Gemeindeamt suchen wir eine/n Leiter/in der Abteilung Infrastruktur Ihre Aufgaben • Teamführung (Bauverwaltung, Raumplanung, Tiefbau, Bauhof) • Projektleitung und -überwachung • Selbständige Abwicklung von Bauverfahren • Beratung der BürgerInnen bei Bauantragstellung Gasthaus Frühlingsgarten Reiter Christine e.U., Hofsteigstr. 39, 6890 Lustenau, Tel. 05577/82412 Ihr Profil • Fachspezifische Ausbildung (HTL/FH/TU bzw. vergleichbare Ausbildung) • Organisationsstärke, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Verlässlichkeit • Sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse (GIS, V-GEO, V-DOK, etc.) • Rechtliche Kenntnisse • Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung von Vorteil Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit einer leistungsgerechten Entlohnung nach dem Vlbg. Gemeindeangestelltengesetz. Das Gehalt kann sich über die Anrechnung geeigneter Berufserfahrung erhöhen. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 6. Juni 2022 an das Gemeindeamt Höchst, z.H. Martin Urabl, Hauptstraße 15, 6973 Höchst oder an martin.urabl@hoechst.at www.hoechst.at Herbert Sparr, Bürgermeister Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 20 / 22 53

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