MEIN LUSTE Seit 17. Mai sind – wie hier an der Widnauer Brücke - die Grenzsperren zur Schweiz abgebaut, die Übergänge werden nur noch mobil überwacht und stichprobenartig kontrolliert. Die Einreisebestimmungen nach Österreich gelten aber weiterhin: Einreisen darf nur, wer ein aktuelles ärztliches Zeugnis und einen Nachweis über einen negativen SARS-CoV2-Test mitführt. Ausgenommen sind wie bisher Pendler, Güter- und Gewerbeverkehr und Personen, die berücksichtigungswürdige Gründe im Familienkreis oder zur Tierversorgung nachweisen können. Der Übertritt an der grünen Grenze bleibt verboten. 6 Nr. 21 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt
NAU Foto: Lukas Hämmerle Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 21 / 20 7
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