Aufrufe
vor 3 Jahren

Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 22 | Freitag 29. Mai 2020

  • Text
  • Gemeindeblatt
  • Lustenau
Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

DAMMPFLEGE- ARBEITEN

DAMMPFLEGE- ARBEITEN Derzeit wird entlang des Rheindamms ein Frühschnitt der Vegetation durchgeführt. Dadurch wird der Fußbereich des Dammes einsehbar, was besonders bei Hochwasser von entscheidender Bedeutung ist. Dammbeobachter haben freie Sicht auf auftretende Durchsickerungen bei Hochwasser, damit Schwachstellen früh erkannt und beseitigt werden können. Der Frühschnitt wird nur im allernotwendigsten Bereich und unter Aufsicht eines Ökologen durchgeführt. Auf besondere Pflanzen wird, soweit möglich, Rücksicht genommen und abschnittsweise der Frühschnitt ausgesetzt. Die Rheinbauleitung Österreich bittet insbesondere die Rheindamm-AnrainerInnen um Verständnis für allfällige Beeinträchtigungen infolge der Arbeiten. sicherheit Höchster Straße 4 T +43 664 8898 6878 oder +43 5577 823950 www.rheinregulierung.org VERANSTALTUNGEN Lockerungen im Kulturbereich Die Bundesregierung hat am Montag, den 25. Mai Lockerungen im Kulturbereich bekanntgegeben: • Ab 29. Mai sind Kulturveranstaltungen mit bis zu 100 Zuschauern erlaubt. • Ab 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen (indoor), outdoor bis zu 500 Personen erlaubt. • Ab 1. August: Indoor maximal 500 Personen, mit genehmigtem Covid-19-Sicherheitskonzept 1000 Personen. Im Outdoor-Bereich bis zu 750 Personen, mit genehmigtem Sicherheitskonzept maximal 1250 Personen kultur Gezählt werden ausschließlich Besucherinnen und Besucher, kein künstlerisches und organisatorisches Personal. Keine Maskenpflicht, vorausgesetzt, die Einmeter- Abstandsregel kann eingehalten werden. Wie im Restaurant können auch bei Kulturevents bis zu vier Erwachsene aus verschiedenen Haushalten oder Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, ohne Abstand beieinandersitzen. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4200 kultur@lustenau.at 18 Nr. 22 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

MOBILITÄT Brückensperre und Fahrplanänderungen Aufgrund von Instandsetzungsarbeiten an der Brücke über den Koblacher Kanal zwischen Lustenau und Hohenems ist die Rheinstraße L203 von Montag, dem 25. Mai bis voraussichtlich Freitag, den 12. Juni für den motorisierten Verkehr gesperrt. Für Fußgänger ist die Straße offen. Die Sperre kann großräumig über die Rheintalautobahn A14 umfahren werden. Zusätzliche Ausweichmöglichkeiten gibt es über die Vorarlberger Straße (L 190), die Dornbirner Straße (L204) oder die Schweizerstraße (L45). • Ein Umstieg in die Linie 53 Richtung Lustenau ist nicht möglich. Der Zuganschluss in Götzis bleibt erhalten. • Die Linie 54 wird in dieser Zeit eingestellt. mobilität Wegen dieser Sperre kommt es auch zu Fahrplanänderungen. Betroffen sind die Landbuslinien 53 (Lustenau–Götzis) und 54 (Lustenau–Hohenems): • Die Linie 53 von Lustenau nach Götzis fährt bis Lustenau Schmitter und dann über Dornbirn nach Hohenems. Der Zuganschluss in Hohenems kann nicht eingehalten werden. • Die Linie 53 Richtung Lustenau beginnt am Bahnhof Hohenems. Hier ist der Zuganschluss nicht gewährleistet. • Die Linie 53 von Götzis nach Lustenau fährt nur bis Hohenems Cineplexx. Die Linie 53 nach Götzis wird wegen der Brückensperre vom 25 Mai bis 12. Juni über Dornbirn umgeleitet und die Linie 54 wird eingestellt. Landbus Unterland Poststraße 2 T +43 5572 32300 nicole.gehrer@landbusunterland.at SPERRZONE AUFGEHOBEN Freudige Nachricht für die Imker: Die Bienen-Sperrzone ist aufgehoben. polizei Die 3-km-Sperrzone, die im August 2019 wegen eines an bösartiger Faulbrut erkrankten Bienenstandes in St Margrethen eingerichtet wurde, ist aufgehoben. Maria-Theresien-Straße 6 6890 Lustenau T +43 59133 8144 PI-v-Lustenau@polizei.gv.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 22 / 20 19

LUSTENAUER GEMEINDEBLATT

© Marktgemeinde Lustenau 2023