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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 23 | Freitag 11. Juni 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

LOCKERUNGEN MIT 10. JUNI

LOCKERUNGEN MIT 10. JUNI Sperrstunde 24 Uhr, mehr Spielraum bei Zusammenkünften, weniger Masken- und Abstandspflicht gesundheit Gastronomie Sperrstunde um 24.00 Uhr; indoor maximal 8 Erwachsene, outdoor maximal 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder, gilt auch für Treffen im privaten Bereich. Bei Zusammenkünften von bis zu 8 Personen keine Maskenpflicht oder Abstandsregel. Mindestabstand und Maskenpflicht Mindestabstand 1 Meter Die Quadratmeter/Kunde-Zahl wird auf 10 gesetzt. Keine Maskenpflicht bei Outdoor-Veranstaltungen 3-G-Regel In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) bereitzuhalten, muss aber nicht mehr im Vorfeld nachgewiesen werden. Mobilität Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben, ein 3-G-Nachweis ist jedoch erforderlich. Seil- und Zahnradbahnen können bis zu 75 Prozent gefüllt werden. Kinder- und Jugendarbeit Bei der außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sind mit 10. Juni 50 Teilnehmer:innen zugelassen. Das gilt auch für betreute Ferienlager. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at 18 Nr. 23 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

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