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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 23 | Freitag 5. Juni 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

So. 7.6. |

So. 7.6. | Dreifaltigkeitssonntag Wegen der Coronamaßnahmen findet das „Kappili-Fäscht“ heuer nicht statt. 7.30 UHR Sonntagsmesse in der Guthirtenkirche 9.30 UHR Sonntagsmesse in der Guthirtenkirche Mo. 8.6. 6.45 UHR Morgenlob 7 UHR Hl. Messe in der Guthirtenkirche Di. 9.6. 19 UHR Abendmesse in der Guthirtenkirche, anschließend Aussetzung des Allerheiligsten, Rosenkranzgebet und eucharistischer Segen. Mi. 10.6. 18.15 UHR Rosenkranz in der Kirche und Beichtgelegenheit 19 UHR Vorabendmesse in der Guthirtenkirche zum Fest Fronleichnam Sa. 13.6. | Hl. Antonius von Padua 6.45 UHR Morgenlob 7 UHR Hl. Messe in der Guthirtenkirche 17.15 UHR Rosenkranz in der Kirche und Beichtgelegenheit 18 UHR Vorabendmesse, anschließend eucharistische Anbetung mit Einzelsegen! So. 14.6. | 11. Sonntag im Jahreskreis 7.30 UHR Sonntagsmesse in der Guthirtenkirche 9.30 UHR Antonimesse zum Patrozinium in der St. Antoniuskapelle. Herzliche Einladung zum Fest des Heiligen Antonius. EVANGELISCHE KIRCHE LUSTENAU Tel. 05572 2 20 56, Roseggerstraße 2 bzw. Rosenstraße 8a, 6850 Dornbirn Di. 9.6. 9 UHR Keiner frühstückt gern allein Gemeindezentrum, Rosenstr. 8a, Dornbirn Mi. 10.6. 16 UHR Krabbelgottesdienst für Babys und Kleinkinder Heilandskirche, Rosenstr. 8b, Dornbirn Da in der Kirche nur 11 Personen eintreten können, übertragen wir den Gottesdienst auch live in den Gemeindesaal mit 26 Besuchern. Wir bitten deshalb um Anmeldung bei Frau Maria Michelon unter Tel. 0664/2407939 Bitte, wenn möglich, eigenen Mundnasenschutz mitbringen. JEHOVAS ZEUGEN Königreichssaal, Dornbirn/Schwefel, Unter der Eiche 6 Do. 11.6. | Hochfest des Leibes und Blutes Christi - Fronleichnam Die gemeinsame Messfeier aller drei Pfarreien mit anschließender Fronleichnam-Prozession entfällt. 7.30 UHR Messfeier in der Guthirtenkirche 9.30 UHR Feiertagsmesse in der Guthirtenkirche 19 UHR Rosenkranz in der Rosenkranzkapelle Fr. 12.6. 15 UHR Stunde der göttlichen Barmherzigkeit in der Guthirtenkirche 18.15 UHR Rosenkranz in der Kirche 19 UHR Abendmesse in der Guthirtenkirche (keine Messfeier in der Antoniuskapelle) Fr. 5.6. 18.30 UHR Club 18/81 Auskunft bei Renate Stöckl Tel. 72/22572 Gemeindezentrum, Rosenstr. 8a, Dornbirn So. 7.6. 10 UHR Gottesdienst mit Pfr. Michael Meyer und KiGo Heilandskirche, Rosenstr. 8b, Dornbirn Wir bitten um Anmeldung im Pfarrbüro, damit wir die Personenanzahl nicht überschreiten. KIRC IM VINEYARD RHEINTAL – FREIE CHRISTENGEMEINDE- PFINGSTGEMEINDE Rasis Bündt 9b (Achtung: Zufahrt über Zellgasse, bei Tischlerei Bucher in Seitenstraße abbiegen) www.vineyard-rheintal.at 20 Nr. 23 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

Pfarrliche Veranstaltungen Kirchdorf MONTAG 8.6.: „s´Cafe Strickat“ – offener Handarbeitstreff Wir dürfen wieder starten! Alle die gerne in Gesellschaft handarbeiten oder basteln möchten, sind herzlich willkommen. Es gibt Kaffee und Kuchen für freiwillige Spenden. Der Erlös ist für das Theresienheim. 14 UHR BIS 17 UHR im Theresienheim. Jeden Montag (außer Feiertage und Ferien). Rosenkranzkapelle Einladung zum gemeinsamen Rosenkranzgebet, jeden Donnerstag um 19 Uhr. Wir freuen uns auf Sie! Pfarrbüro Das Pfarrbüro ist zu den Bürozeiten wieder geöffnet. Bitte um Beachtung der bekannten Hygiene- und Schutzregeln! Sie können auch per Telefon oder E-Mail mit der Pfarrsekretärin in Kontakt treten. Neue Lockerungen ab 29. Mai Mit Freitag, 29. Mai 2020, treten neue Lockerungen in Kraft. Hier die Details in Kürze: - Die Regelung mit 10m² pro Person fallen weg - Der Abstand muss mindestens 1m betragen - auch beim Kommuniongang und beim Betreten und Verlassen der Kirche - Mund-Nasen-Schutzmaske muss beim Betreten und Verlassen der Kirche getragen werden und kann am Sitzplatz abgenommen werden. - Taufen finden wieder statt - mit kleinen "Einschränkungen" - Trauungen: Die Teilnehmer*innenzahl ist auf 100 Personen beschränkt - Für Begräbnisse am Friedhof gilt die vorgegebene Teilnehmerzahl von 100 Personen. Für Gottesdienste davor in der Kirche gelten die Regeln der bischöflichen Rahmenordnung vom 29. Mai 2020 HEN DORF Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 23 / 20 21

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