GemeindeblattLustenau
Aufrufe
vor 1 Jahr

Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 24 | Freitag, 17. Juni 2022

  • Text
  • Wwwlustenauat
  • Infos
  • Gemeindeblatt
  • Lustenauer
  • Lustenau
Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

VERLAUT- BARUNG über

VERLAUT- BARUNG über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen rathaus • KEINE IMPFPFLICHT Aufgrund der am 1. April 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 20. Juni 2022, bis (einschließlich) Montag, 27. Juni 2022, in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. Mai 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. In dieser Gemneinde (diesem Magristrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgende Adresse (an folgenden Adressen) Rathaus, Bürgerservice, Zimmer E6 an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, 20. Juni 2022, von 8 bis 16 Uhr, Dienstag, 21. Juni 2022, von 8 bis 20 Uhr, Mittwoch, 22. Juni 2022, von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag, 23. Juni 2022, von 8 bis 20 Uhr, Freitag, 24. Juni 2022, von 8 bis 16 Uhr, Samstag, 25. Juni 2022, von 8 bis 12 Uhr, Sonntag, 26. Juni 2022, geschlossen, Montag, 27. Juni 2022, von 8 bis 16 Uhr. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (27. Juni 2022), 20 Uhr, durchführen. Für den Bürgermeister: i.A. Jürgen Peter Rathausstraße · A-6890 Lustenau · +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3101 juergen.peter@lustenau.at 20 Nr. 24 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERLAUT- BARUNG über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen rathaus • RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG Aufgrund der am 9. März 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 20. Juni 2022, bis (einschließlich) Montag, 27. Juni 2022, in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. Mai 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. In dieser Gemneinde (diesem Magristrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgende Adresse (an folgenden Adressen) Rathaus, Bürgerservice, Zimmer E6 an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, 20. Juni 2022, von 8 bis 16 Uhr, Dienstag, 21. Juni 2022, von 8 bis 20 Uhr, Mittwoch, 22. Juni 2022, von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag, 23. Juni 2022, von 8 bis 20 Uhr, Freitag, 24. Juni 2022, von 8 bis 16 Uhr, Samstag, 25. Juni 2022, von 8 bis 12 Uhr, Sonntag, 26. Juni 2022, geschlossen, Montag, 27. Juni 2022, von 8 bis 16 Uhr. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (27. Juni 2022), 20 Uhr, durchführen. Für den Bürgermeister: i.A. Jürgen Peter Rathausstraße · A-6890 Lustenau · +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3101 juergen.peter@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 24 / 22 21

Erfolgreich kopiert!

LUSTENAUER GEMEINDEBLATT

© Marktgemeinde Lustenau 2023