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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 24 | Freitag 18. Juni 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

ABHOLUNG RHEINTALISCHE

ABHOLUNG RHEINTALISCHE DER WEIHNACHTSBÄUME MUSIKSCHULE musikschule Klassenabend Eva Brugger - Walla Datum: Freitag 18.6.2021 Begin: 19.30 Uhr Ort: Saal der Musikschule Lustenau Musikschultage Ensemble - Orchester - Konzert Datum: Donnerstag, 24.6.2021 Begin: 19.00 Uhr Ort: Freudenhaus Lustenau Musikschultage Workshopbands and Friends Datum: Freitag, 25.6.2021 Begin: 19.30 Uhr Ort: Freudenhaus Lustenau 10. Förderpreiswettbewerb der Raiffeisenbank Im Rheintal und der Marktgemeinde Lustenau - Wertungsspiele Datum: Samstag, 26.6.2021 Begin: 9.00 Uhr Ort: Saal der Musikschule Lustenau Musikschultage Gottesdienstgestaltung Yenisey Rodriguez – Violoncello Ursula Lampert-Kancz - Posaune Datum: Sonntag, 27.6.2021 Begin: 9.30 Uhr Ort: Kirche St. Peter und Paul Musikschultage Matinée – Ehrung der Preisträger „prima la musica“ und „Förderpreis“ Datum: Sonntag, 27.6.2021 Begin: 10.45 Uhr Ort: Freudenhaus Lustenau Musikschultage Serenadenkonzert – gemischte Klassen Datum: Montag, 28.6.2021 Begin: 18.30 Uhr Ort: Pfarrsaal Höchst Direktorin: Doris Glatter-Götz, MAS Maria-Theresien-Straße 61 6890 Lustenau T +43 5577 8181 4700 musikschule@lustenau.at www.lustenau.at/musikschule 20 Nr. 24 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUND- MACHUNG über die Einberufung der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Lustenau rathaus Am Dienstag, den 06. Juli 2021, um 19.00 Uhr, findet im Rathaus, Rathaussaal E9, eine Vollversammlung der Jagdgenossenschaft für das Genossenschaftsjagdgebiet Lustenau statt. Tagesordnung: 1. Berichte 2. Neuwahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder 3. Neuwahl der Rechnungsprüfer 4. Bericht der Rechnungsprüfer 5. Genehmigung der Jahresrechnungen für die Jagdjahre 01.04.2018 - 31.03.2021 6. Genehmigung Verordnungsvorschlag Jagdgebiet 7. Vorlage des Protokolls vom 09.04.2019 8. Allfälliges Zu dieser Vollversammlung werden alle Eigentümer der anrechenbaren Grundflächen im Genossenschaftsjagdgebiet Lustenau im Sinne des § 6 Jagdgesetz, LGBI 32/1988 idF LGBI 91/2020, herzlich eingeladen. Das Stimmrecht in der Vollversammlung kommt nur jenen Mitgliedern zu, die Eigentümer von mehr als 0,3 ha anrechenbarer Fläche sind. Das Stimmrecht der Genossenschaftsmitglieder richtet sich nach ihrem Anteil an den anrechenbaren Flächen, die zur Jagdgenossenschaft gehören. Bei einem Flächenanteil von 0,3 ha - 5 ha stehen 1 Stimme, bei 5 - 10 ha 2 Stimmen zu. Für die 10 ha übersteigende Fläche steht je angefangene 10 ha eine weitere Stimme zu. Steht ein Grundstück (anrechenbare Fläche) im Miteigentum mehrerer Personen, so können die Miteigentümer ihr Stimmrecht nur durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einberufung ordnungsgemäß erfolgt ist und die anwesenden Mitglieder wenigstens die Hälfte aller im Mitgliedsverzeichnis ausgewiesenen Stimmen vertreten. Ist die Vollversammlung bei ordnungsgemäßer Einberufung zum festgesetzten Zeitpunkt nicht beschlussfähig, so wird sie nach Ablauf einer halben Stunde bei unveränderter Tagesordnung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder und der auf diese Mitglieder entfallenden Stimmen beschlussfähig. Die Stimmberechtigten werden höflich gebeten zur Vollversammlung eine Liste, beinhaltend Einlagezahl (EZ), Grundstücksnummern (Gst-Nr), einen Pass/ Personalausweis/ Führerschein zur Identifikation sowie allenfalls eine schriftliche Vollmacht der Miteigentümer, mitzubringen. Mit der Registrierung der Stimmberechtigten und Bevollmächtigten wird bereits ab 18.00 Uhr (1 Stunde vor Beginn der Vollversammlung) begonnen. Ab sofort ist aber bereits eine Anmeldung unter gemeindeamt@lustenau.at bzw. T 05577 8181 - 1200 möglich - wir bitten Sie, aufgrund der aktuellen Covid19- Situation, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen! Der Obmann: Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Das Stimmrecht ist persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten auszuüben. Ein Bevollmächtigter darf, abgesehen von Ehegatten sowie von Eltern und Kindern, höchstens 3 Mitglieder vertreten. Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 24 / 21 21

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