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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 24 | Freitag 18. Juni 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUND- MACHUNG über die

KUND- MACHUNG über die in der 6. Sitzung der Gemeindevertretung am 29.04.2021 gefassten Beschlüsse rathaus 1. VORANSCHLAGSVERGLEICHSRECHNUNGEN - BEGRÜNDUNG WESENTLICHER ABWEICHUNGEN Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: „Gemäß § 16 Abs. 2 und 3 VRV 2015 sind in den Voranschlagsvergleichsrechnungen des Ergebnis- und Finanzierungshaushaltes alle wesentlichen Abweichungen ab einer Über- oder Unterschreitung des Voranschlagsansatzes um 10%, mindestens aber 0,075% der Finanzkraft des jeweiligen Jahres, kaufmännisch gerundet auf Hunderter, zu begründen. Die Regelung tritt mit dem Rechnungsabschluss 2020 in Kraft, 0,075% der Finanzkraft betragen im Jahr 2020 € 29.300,-.“ 2. FESTSETZUNG DER ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 01.01.2020 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 der Marktgemeinde Lustenau wird wie folgt festgesetzt: Langfristiges Vermögen 377.753.391,34 Kurzfristiges Vermögen 5.973.729,62 Summe Aktiva 383.727.120,96 Nettovermögen 222.035.963,78 Sonderposten Investitionszuschüsse 57.866.417,36 Langfristige Fremdmittel 97.289.922,00 Kurzfristige Fremdmittel 6.534.817,82 Summe Passiva 383.727.120,96 3. BAUMEISTERARBEITEN UMLEGUNGSGEBIET FORST- STRASSE/HOHENEMSER STRASSE „Die Gemeindevertretung beschließt für das Umlegungsgebiet Forststraße Hohenemser Straße die Baumeisterarbeiten zum Nettopreis von € 586.973,13 an die Firma Wilhelm+Mayer Bau GmbH, Dr. A. Heinzle-Straße 38, 6840 Götzis zu vergeben.“ 4. ÜBERARBEITUNG LANDESRADROUTENNETZ Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Überarbeitung des Landesradroutennetzes für das Gemeindegebiet Lustenau gemäß Übersichtsplan vom 14.04.2021. 5. AGGLOMERATIONSPROGRAMM RHEINTAL - GENEHMIGUNG UND EINREICHUNG Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: 1. Die Berichte (Hauptbericht, Maßnahmenband und Kartenband) zum Agglomerationsprogramm Rheintal der 4. Generation werden zustimmend Kenntnis genommen. 2. Die im Hauptbericht enthaltenen Leitideen, Teilstrategien und daraus abgeleiteten Maßnahmen werden gutgeheißen. 3. Es wird festgestellt, dass das Agglomerationsprogramm 4. Generation im Grundsatz mit dem Räumlichen Entwicklungsplan/Entwicklungskonzept korrespondiert bzw. im Rahmen der nächsten Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungsplanes die notwendigen Anpassungen zu berücksichtigen sind. Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: Rathausstraße · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at 4. Den allgemeinen Maßnahmen, welche den Gesamtrahmen betreffen, wird zugestimmt. 22 Nr. 24 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG über die in der 6. Sitzung der Gemeindevertretung am 29.04.2021 gefassten Beschlüsse 5. Die gemeindespezifischen Maßnahmen sind mit dem Flächenwidmungsplan/Bebauungsplan in Übereinstimmung zu bringen oder werden im Rahmen einer künftigen Überarbeitung mitberücksichtigt. 6. Für die im Agglomerationsprogramm 4. Generation enthaltenen, gemeindebezogenen A-Projekte wird die Bauund Finanzierungsreife innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens (2024-2028) zugesichert. 7. Dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen wird die Kompetenz erteilt, das Agglomerationsprogramm Rheintal 4. Generation beim Bundesamt für Raumentwicklung, ARE, einzureichen.” 6. RESOLUTION "DIREKTE DEMOKRATIE STÄRKEN" Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau ersucht deshalb den Bundesverfassungsgesetzgeber die verfassungsgesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die den Landesgesetzgeber ermächtigen, Regelungen zu erlassen, wonach von den Stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern initiierte Volksabstimmungen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde durchgeführt werden können.“ 7. NEUE RHEINQUERUNG - KONSENSORIENTIERTER BEGLEITPROZESS Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 24:12 Stimmen den folgenden Beschluss: räte:innen / Ausschussvorsitzenden (Tiefbau, Mobilität, Umwelt), je 1 Vertreter:in aller in der Gemeindevertretung repräsentierten Fraktionen, mit der Thematik befasste Mitarbeiter:innen der Verwaltung sowie externe Stakeholder (z.B. Vertreter:innen von NG0s, Vertreter:innen der Gemeinde Au, Vertreter:innen des Kanton St. Gallen o.ä.) beteiligt sein. Den konsensorientierten Prozess soll eine externe Moderation begleiten." 8. LUSTENAUER GEMEINDEVERTRETUNGSSITZUNGEN PER LIVESTREAM ÜBERTRAGEN Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: „Die öffentlichen Gemeindevertretungssitzungen sollen per Livestream allen Bürger:innen zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Aufzeichnung der öffentlichen Gemeindevertretungssitzung den Bürger:innen spätestens zwei Tage nach der Gemeindevertretungssitzung in derselben Form wie der Livestream auf der Homepage der Marktgemeinde Lustenau breitgestellt wird. Die Aufzeichnung soll dort mindestens bis zur nächsten Gemeindevertretungssitzung abrufbar sein. Ausgenommen von der Aufzeichnung und Veröffentlichung sind selbstverständlich nicht öffentliche Tagesordnungspunkte gemäß § 46 Gemeindegesetz.“ Bürgermeister Dr. Kurt Fischer „Begleitend zum Planungsprozess für eine neue Rheinquerung Lustenau — Au wird ein konsensorientiertes Verfahren in Lustenau durchgeführt, das zum Ziel hat, alle Fragen, die dieses Projekt betreffen, transparent zu diskutieren, die Entscheidungsgremien der Gemeinde zu beraten und wenn möglich Positionierungen auf konsensorientiertem Weg zu erarbeiten. An diesem Prozess sollen neben dem Bürgermeister und dem Vizebürgermeister alle mit dem Thema befassten Gemeinderathaus Rathausstraße · A-6890 Lustenau · +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 24 / 21 23

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