Aufrufe
vor 2 Jahren

Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 24 | Freitag 18. Juni 2021

  • Text
  • News
  • Gemeindeblatt
  • Amtsblatt
  • Lustenauer
  • Lustenau
Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUNDMACHUNG über die in

KUNDMACHUNG über die in der 7. Sitzung der Gemeindevertretung am 20.05.2021 gefassten Beschlüsse Anschließend wird über Antrag des Vorsitzenden von der Gemeindevertretung der Rechnungsabschluss der Marktgemeinde Lustenau gemäß § 78 Abs 1 Gemeindegesetz einstimmig mit 36:0 Stimmen wie folgt beschlossen: Ergebnishaushalt (inklusive interne Vergütungen) Erträge € 64.035.387,06 Aufwendungen € 66.385.382,25 Nettoergebnis € -2.349.995,19 Finanzierungshaushalt (inklusive interne Vergütungen) Einzahlungen (Operative Gebarung) € 58.080.425,36 Auszahlungen (Operative Gebarung) € 53.021.454,26 Geldfluss aus der Operativen Gebarung € 5.058.971,10 Einzahlungen (Investive Gebarung) € 4.645.742,97 Auszahlungen (Investive Gebarung) € 12.176.123,16 Geldfluss aus der Investiven Gebarung € -7.530.380,19 Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden € 13.500.000,00 Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden € 6.508.851,42 Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit € 6.991.148,58 Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung € 4.519.739,49 Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen Gebarung € -176.403,70 Veränderung an liquiden Mitteln € 4.343.335,79 Vermögenshaushalt (in Euro) Langfristiges Vermögen 383.951.327,21 Kurzfristiges Vermögen 3.390.480,51 Summe Aktiva 387.341.807,72 Nettovermögen 220.490.630,13 Investitionszuschüsse 58.396.314,10 Fremdmittel 108.454.863,49 Summe Passiva 387.341.807,72 3. ÄNDERUNG VON DARLEHENSKONDITIONEN Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau wechselt beim Darlehen mit der Nummer AT72 3742 0000 0662 2880 bei der Raiffeisenbank Im Rheintal, Rathausplatz 8, Dornbirn, von der Kondition 3-Monats-Euribor plus 0,875% auf die Kondition 3-Monats-Euribor plus 0,49%.“ 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 5. ANNAHMEERKLÄRUNG FÖRDERVERTRAG KOMMU- NALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH 5.1. BA 59 KANALSANIERUNG HOHENEMSER STRASSE/ KAISER-FRANZ-JOSEF-STRASSE Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau erklärt aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 20.05.2021 die vorbehaltlose Annahme des Förderungsvertrages vom 28.04.2021 der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, A-1090 Wien, als Vertreterin des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Antragsnummer B805020, betreffend die Gewährung von Förderungen – Fördersatz 23% der förderbaren Investitionskosten von € 750.000,- für die Kanalsanierung Hohenemser Straße/Kaiser-Franz-Josef-Straße, BA 59.“ 5.2 WASSERVERSORGUNG BA36 RINGSCHLUSS SIED- LUNGSGEBIET BAHNGASSE Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: rathaus „Die Gemeindevertretung beschließt die vorbehaltslose Annahme des Förderungsvertrages der Kommunalkredit Rathausstraße · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at 36 Nr. 24 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG über die in der 7. Sitzung der Gemeindevertretung am 20.05.2021 gefassten Beschlüsse Public Consulting GmbH als Vertreterin der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 28. April 2021 Antragsnummer C000279, betreffend die Gewährung von Förderungen – Fördersatz 14,0 % der vorläufigen förderbaren Investitionskosten von € 181.000,- somit einer Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 25.340,- für die Erweiterung der Wasserversorgungsanlage Lustenau "Ringschluss Siedlungsgebiet Bahngasse“ BA36. Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen.“ 8. POP-UP-FREIRÄUME FÜR KINDER Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 27:9 Stimmen den folgenden Beschluss: „Die zuständigen Abteilungen sollen die Schaffung von temporären Pop-up-Freiräumen für Kinder und Jugendliche in allen vier Ortsteilen prüfen.“ rathaus 6. WECHSEL DER BETRIEBLICHEN MITARBEITERVORSOR- GEKASSE Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 81 lit f) Gemeindeangestelltengesetz 2005, LGBl 19/2005 idgF den Wechsel der Betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse für Gemeindeangestellte von der „Allianz Vorsorgekasse AG“ zur „VBV-Vorsorgekasse AG“ mit Wirkung vom 01.01.2022.“ 7. PACHTUNG VON TEILFLÄCHEN IM RHEINVORLAND GST-NRN 5901/1 UND 6720/1 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau pachtet von der „Republik Österreich — öffentliches Wassergut" eine Teilfläche mit einer Größe von ca. 74.504 m² aus den Grundstücken mit den Nummern 5901/1 und 6720/1 und gibt Teilflächen davon zur Nutzung an den SC Austria Lustenau weiter. Das Pachtverhältnis ist auf den Zeitraum 01. Juli 2021 bis 30. Juni 2023 befristet. Der jährliche Pachtzins für das Jahr 2020 betrug € 1.954,18 (es erfolgt eine Anpassung an den VPI 1986).“ Rathausstraße · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 24 / 21 37

LUSTENAUER GEMEINDEBLATT

© Marktgemeinde Lustenau 2023