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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 25 | Freitag 19. Juni 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

LOCKERUNGEN UND

LOCKERUNGEN UND GRENZÖFFNUNG corona • Die Grenzen zur Schweiz, zu Liechtenstein und Deutschland sind wieder geöffnet. • Die Maskenpflicht gilt nur mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und taxiähnliche Betriebe, bei Schüler- und Kindergartenkinder- Transporten, im Gesundheitsbereich inklusive Apotheken, bei Dienstleistern, bei denen der Ein-Meter-Abstand unterschritten wird und bei Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. • Die 1-m-Abstandsregel zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, bleibt aufrecht. • Lokale können ohne Maske betreten werden und die 4-Personen-Regel pro Tisch bzw. Besuchergruppe ist nicht mehr gültig. Weiterhin gilt jedoch die 1-m-Abstandsregel zwischen Besuchergruppen (Tischen), ebenso die Mund-Nasenschutz-Pflicht für das Servicepersonal. Die Sperrstunde wurde von 23.00 Uhr auf 1.00 Uhr verlängert. • Auch in der Hotellerie gibt es keine Maskenpflicht mehr. Bisher mussten Personal und Gäste in Eingangs- und Rezeptionsbereichen eine Maske bzw. ein Visier tragen. Für Hotelrestaurants gelten dieselben Regelungen wie in der Gastronomie. • Die 100-Personen-Begrenzung für Hochzeiten und Begräbnisse ist aufgehoben. • Für betreute Ferienlager gelten Spezialbestimmungen. Sie sind ohne Maskenpflicht und ohne Mindestabstand möglich, sofern ein COVID-19-Präventionskonzept vorgelegt wird. • Die Unterschreitung des 1-Meter-Mindestabstandes ist in bestimmten begründeten Fällen auch an öffentlichen Orten zulässig. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at SPRECH- STUNDE Bildungsreferentin GR Mag. Doris Dobros bildung Montag, 22. Juni 2020, von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr Ich freue mich auf Ihren Besuch im Rathaus, Besprechungszimmer 14 (1. OG). Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4001 michaela.mueller@lustenau.at 14 Nr. 25 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

RHEINTALISCHE MUSIKSCHULE musikschule MUSIKALISCHES FREUDENFEST JUGENDSINFONIETTA, FIDDLE KIDS, ENSEMBLES UND GÄSTE Donnerstag, 2.7.2020 18.30 Uhr Freudenhaus Lustenau (beim Millennium Park) Eintritt gratis, begrenzte Besucheranzahl, nur mit Voranmeldung im Sekretariat der Musikschule DIREKTORIN: Doris Glatter-Götz, MAS Maria-Theresien-Straße 61 6890 Lustenau T +43 5577 8181 4700 musikschule@lustenau.at www.lustenau.at/musikschule ÖFFENTLICHER VERKEHR Bahn und Bus sind wieder in der Nacht unterwegs. mobilität Damit reagieren die öffentlichen Verkehrsmittel auf die Verlegung der Sperrstunde in der Gastronomie ab 15. Juni auf 1.00 Uhr. • Die Nachtbuslinie 50 zwischen Dornbirn und Lustenau fährt wieder zu den gewohnten Zeiten. • Ab Freitag, 19. Juni, verkehrt auch der Nacht-ANRUFBUS UNTERLAND wieder regulär bis 3.00 Uhr bzw. 5.00 Uhr. • Seit 16. Juni fährt auch die grenzüberschreitende Buslinie 351 fährt wieder bis nach Heerbrugg (CH). • In den Bussen können die Fahrgäste unter Sicherheitsvorkehrungen ihr Ticket wieder bei der Buslenkerin oder beim Buslenker kaufen. • Weiterhin gilt in Bahn und Bus die Mund-Nasenschutzpflicht. Zudem rät der Verkehrsverbund seinen Fahrgästen, zu anderen bestmöglich Abstand zu halten. Landbus Unterland 6850 Dornbirn Tel. 05572 32300 office@landbusunterland.at www.vmobil.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 25 / 20 15

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