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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 25 | Freitag, 24. Juni 2022

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUNDMACHUNG über die in

KUNDMACHUNG über die in der 16. Sitzung der Gemeindevertretung am 19.05.2022 gefassten Beschlüsse 4.3. CAMPUS ROTKREUZ - BRANDSCHUTZ Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: rathaus „Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Brandschutzarbeiten beim Projekt ,Campus Rotkreuz' auf Basis des Angebots der Firma AS Isolierungen GmbH, Steinebach 7, 6850 Dornbirn, zum Nettopreis von € 93.525,77.“ 5. LANDWIRTSCHAFTSBETRIEB HOFER 5.1. ANTRAG AUF VERLEGUNG DER GEMEINDESTRAßE GST-NR 6901 IM BEREICH DER GST NR 5259/2 UA. Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich den nachfolgenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt die Verlegung der Straße ,Glaserweg', Gst-Nr 6901, im Bereich der Gst-Nrn 5259/2, 5260/2, 5261/1, gemäß Lageplan der Landwirtschaftskammer Vorarlberg vom 09.02.2022, geringfügige Abweichungen in der Trassenführung sind möglich. Die Kosten für die Ausführungsplanung (technisches Projekt), Vermessungsarbeiten, jegliche Behördenverfahren sowie die Errichtung der Straße werden von den Grundstückseigentümern getragen. Der Marktgemeinde Lustenau entstehen keine Kosten.“ 5.2. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES GST-NR 5259/2 UA. - ENTWURF Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 6. RAUMPLANUNGSVERTRAG GST-NR 7739 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: „Dem vorliegenden Raumplanungsvertrag (Verwendungsvereinbarung) gem. § 38a Abs 2 lit a Vorarlberger Raumplanungsgesetz, abgeschlossen zwischen 1. Gebhard Hofer (02.02.1943), Büngenstraße 21, 6890 Lustenau als Grundeigentümer einerseits und der 2. Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, andererseits, betreffend das Gst-Nr 7739 mit einer Fläche von rd. 684 m² wird zugestimmt.“ 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Diese Verordnungen werden gesondert kundgemacht. 8. ÜBERNAHME ELTERN-KIND-ZENTRUM LUSTENAU Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau wird per 01.09.2022 Betreiberin des Eltern-Kind-Zentrums im Pfarrweg 7. Die bisherigen Mitarbeiter:innen des Vereins werden zur Weiterführung des bisherigen und zukünftigen Angebotes in den Gemeindedienst aufgenommen.“ Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 38 Nr. 25 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG über die in der 16. Sitzung der Gemeindevertretung am 19.05.2022 gefassten Beschlüsse 9. ANTRAG DER GRÜNEN LUSTENAU - VORSCHLAG AUF UMBESETZUNG VON AUSSCHÜSSEN Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig folgende neuen Ausschussmitglieder: rathaus „Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien Als Mitglied Birgit Schwarzmann-Sohm anstelle von Maria Lampert Als Ersatzmitglied Christine Bösch-Vetter anstelle von Simon Bösch Sportausschuss Als Ersatzmitglied Christoph Bertsch anstelle von Simon Bösch Prüfungsausschuss Als Mitglied Thomas Mittelberger anstelle von Simone Grabher, Dipl. BW Als Ersatzmitglied Niki Waibel anstelle von Julia Fink“ Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at I han an Bauoz. Tatendrang haben Lustenauer Mundart Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 25 / 22 39

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